Justizfachwirt/in (w/m/d)
Justizfachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledigen Aufgaben in den Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und der Geschäftsstelle vernetzt sind. Die Aufgaben sind äußerst verantwortungsvoll und sehr abwechslungsreich. Justizfachwirte sind Ansprechpartner für ratsuchende Bürger, Parteien und Rechtsanwälte und nehmen u.a. Anträge, Rechtsmittelerklärungen, Rechtsbehelfe und Erklärungen entgegen. Sie bereiten in einigen Rechtsgebieten Gerichtsverhandlungen vor und führen hauptsächlich in Strafsachen das Protokoll. Sie berechnen Fristen, schreiben Diktate vom Band, entwerfen und beglaubigen Schriftstücke. Außerdem berechnen sie die Gerichtskosten sowie die Entschädigungen von Zeugen und Sachverständigen.
Die Tätigkeit ist überwiegend von der Arbeit und der Anwendung der elektronischen Akte, aber weiterhin auch von der Bearbeitung der Papierakten geprägt.
Inhalte der Ausbildung:
Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte u.a. in den Lehrgebieten Zivil- und Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie auch Register- und Insolvenzrecht. Darüber hinaus werden grundlegende Kenntnisse für die Anwendung der verschiedenen IT-Fachanwendungen vermittelt.
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in einem sogenannten Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) durchgeführt. Zu Beginn der Ausbildung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Erster Abschnitt: Einführungsphase: 2 Wochen,
- Zweiter Abschnitt: Fachtheorie I, Dauer: 3,5 Monate,
- Dritter Abschnitt: Fachpraxis I, Dauer: 3 Monate,
- Vierter Abschnitt: Fachtheorie II, Dauer: 3 Monate,
- Fünfter Abschnitt: Fachpraxis II, Dauer: 6 Monate,
- Sechster Abschnitt: Fachtheorie III, Dauer: 3 Monate,
- Siebter Abschnitt: Fachpraxis III, Dauer: 4 Monate,
- Achter Abschnitt: Fachtheorie IV, Dauer: 1 Monat.
Die fachtheoretischen Abschnitte werden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow absolviert. Hier werden fachliche und allgemein theoretische Grundlagen vermittelt.
Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in den verschiedenen Abteilungen der Ausbildungsgerichte und in den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.
Nähere Informationen zum Angebot finden Sie unter: https://karriere-in-mv.de/ausbildungsplatz/341-justizfachwirt-in-w-m-d

