Asylsachbearbeitung (m/w/d)
Werden Sie Teil des Teams….
Unser Team der Stadtverwaltung Haan besteht aus ca. 500 dynamischen und innovativen Mitwirkenden. Wir stehen gemeinsam für eine wertschätzende, offene und kollegiale Arbeitsatmosphäre in motivierten Teams. Wir bieten den Menschen in unserer Stadt eine breite Palette an Leistungen, seine sehr gute Versorgung mit Kita- sowie OGS-Plätzen und wir entwickeln unsere Stadt Tag für Tag weiter – auch uns selbst. Wachsen Sie mit!
Das Amt für Soziales und Integration sucht ab sofort Unterstützung in der
Asylsachbearbeitung (m/w/d)
unbefristet, in Vollzeit (39 Stunden/Woche).
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, wenn sich die Stellenanteile im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zeitlich so aufteilen lassen, dass eine vollumfängliche Besetzung der Stelle möglich ist. Die üblichen Büro- und Sprechzeiten sind dabei im erforderlichen Umfang abzudecken.
Die Eingruppierung erfolgt in EG 9b TVöD / A 9 LBesG NRW. Vorbeschäftigungszeiten, die eine entsprechende Berufserfahrung in diesem Aufgabenbereich vermittelt haben, können bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:
- Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
- Unterbringung der Flüchtlinge (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungen)
- persönliche Beratung mit Aufnahme von Anträgen auf Gewährung von
Leistungen einschl. Bewilligung, Ablehnung und Zahlbarmachung sowie die
Prüfung von Widersprüchen
- Geltendmachung von Ansprüchen bei Dritten bzw. anderen Kostenträgern
- Unterbringung Wohnungsloser / Erstellung von Ordnungsverfügungen nach dem Ordnungsbehördengesetz
- Außendienste in den städt. Unterkünften (Flüchtlinge und Wohnungslose) u. a. zwecks Belegungskontrolle, Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen und Anordnung von Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Bewirtschaftung der Unterkünfte einschließlich Beschaffungen durch Vergabeverfahren (Flüchtlinge und Wohnungslose)
- Zusammenarbeit mit dem abteilungsinternen Sozial- und Integrationsmanagement (SIM) und Hausmeistern / Sicherheitsdienst der Unterkünfte
- Zusammenarbeit u. a. mit der Ausländerbehörde, Jobcenter, Ehrenamtlern
- Softwarebasierte Aktenführung (KDN/Saperion), digitale Unterkunftsverwaltung (ABUKo)
- Querschnittsaufgaben und Sonderaufgaben in Abstimmung mit der
Leitungsebene u. a. Teilnahme an Besprechungen
- Zahlstellenverwaltung für das Sonderkonto Asyl
Ihr Profil:
- Erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 2.1 des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Verwaltungslehrgang II)
- Alternativ werden auch Bewerber/-innen berücksichtigt, die mindestens das erste juristische Staatsexamen vorweisen können
Wünschenswert sind folgende Kompetenzen/Fähigkeiten:
- Rechtskenntnisse in den Bereichen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und des Ordnungsrechts beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- Ausgeprägte Kommunikationsstärke (mündlich und schriftlich)
- Freude am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern in schwierigen
Lebenssituationen sowie ein souveräner und sachgerechter Umgang
- Flexibilität und hohes Einfühlungsvermögen, aber auch ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Interesse an digitalen Arbeitsprozessen
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung/Fortbildung
- Bereitschaft, engagiert und offensiv die Schwerpunkte des Aufgabengebietes wahrzunehmen
- Sicherer Umgang mit EDV-Programmen (MS Office/ Outlook) sowie in der Anwendung des Fachprogramms ABUKo
Wir bieten Ihnen:
- Eine sinnstiftende, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem interessanten Aufgabengebiet
- einen krisenfesten Arbeitsplatz
- eine Arbeit in einem multiprofessionellen, engagierten Team auf der Basis der Leitlinien zur Zusammenarbeit und Führung der Stadt Haan
- eine betriebliche Altersvorsorge
- vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Zusammen mit einer psychologischen Beratungsstelle bietet die Stadtverwaltung Haan allen Mitarbeitenden und ihren unmittelbaren Familienangehörigen rund um die Uhr individuelle Beratungsleistungen in allen Lebenslagen an. Dies umfasst Hilfe bei Fragen und Problemen wie z.B. aus den Bereichen Gesundheit, Krankheit, Arbeit und Familie sowie sozialen Fragestellungen.
- Führungskräfte, die auf gesunde Führung achten und die mit dem Stichwort „Mitarbeiterbindung“ etwas anfangen können
- eine qualifizierte Einarbeitung
- flexible Arbeitszeiten
- die Möglichkeit der Wahrnehmung alternierender Telearbeit, soweit gewünscht und dienstlich möglich
- Für Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit Erziehungsverantwortung, die außerhalb von Haan wohnen und für ihr Kind keinen Kita-Platz haben, besteht die Möglichkeit, ihr Kind in einer Kita in Haan betreuen zu lassen, wenn die Haaner Kinder versorgt sind.
Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung Haan. Wir freuen uns daher über Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Identität. Die Stadt Haan verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen werden nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Gleichstellungsplanes der Stadt Haan getroffen.
Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, Frau Waser, Tel.: 02129/911-135. Fachliche Fragen beantwortet Ihnen die Leiterin der Abteilung Asyl und Integration, Frau Kadach, Tel.: 02129/911-520.
Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, übermitteln Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, lückenloser Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinde-rung/Gleichstellung) bitte ausschließlich mittels des untenstehenden Formulars.
Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen eben-falls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Nur bis zum 15.07.2026 vollständig über das Portal eingereichte Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Unser Angebot klingt vielversprechend? Dann werden Sie Teil unseres engagierten Teams – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
