Sachbearbeitung Pflanzenschutz (m/w/d), Wz. 24.7 - landesintern
Nur für unbefristet in der unmittelbaren Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Beschäftigte
Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte ist die Stelle
Sachbearbeitung Pflanzenschutz (m/w/d), Weiserzeichen 24.7
unbefristet zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist im Wege eines Arbeitsplatzwechsels zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Umsetzungsbewerberinnen und -bewerber, die bereits in der Entgeltgruppe 10 TV-L eingruppiert sind. Der Einsatz kann an den Dienstorten Halberstadt oder Wanzleben erfolgen.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte mit seinem Hauptsitz in Halberstadt und der Außenstelle in Wanzleben gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL).
Aufgabengebiet:
Für das Sachgebiet 24 - Pflanzenschutz suchen wir einen Sachbearbeiter/eine Sachbearbeiterin mit dem Aufgabenschwerpunkt der Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes, im Rahmen der Pflanzenbeschau bei Im- und Export oder der Durchfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie Kontrolle der guten landwirtschaftlichen Praxis im Bereich des Pflanzenschutzes im Rahmen von Fördermaßnahmen einschließlich Cross Compliance.
Im Einzelnen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes einschließlich Vollzug bei Verstößen
- Überprüfung der sachkundigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführung von Kontrollen im Rahmen der EU-Pflanzengesundheitsverordnung bei Im- und Export, Durchfuhren von Pflanzen und deren Produkten einschließlich Zertifizierung
- Überwachung von Kultur- und Nutzpflanzenbeständen sowie von Vorräten von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen
- Erfassung notwendiger phänologischer sowie Witterungsdaten für den Pflanzenschutzwarndienst
- Amtliche Probenahme und Erstellen von Gutachten gemäß Pflanzenschutzgesetz
- Durchführung von Feldkontrollen im integrierten und kontrollierten Anbau
- Kontrollen der guten landwirtschaftlichen Praxis im Bereich des Pflanzenschutzes im Rahmen von Fördermaßnahmen einschließlich Konditionalitäten
- Beratung, Aufklärung und Schulung nach dem Pflanzenschutzgesetz
- Durchführung von Versuchen im Rahmen der amtlichen Prüfung von Pflanzenschutz- mitteln, Pflanzenschutzgeräten und Verfahren des Pflanzenschutzes einschließlich Versuche zur Lückenindikation nach den Grundsätzen der Guten experimentellen Praxis (GEP) – Prüfer
- Anlegen und Bonitieren von Strategieversuchen sowie Interpretation und Beurteilung der Wirkung von Pflanzenschutzmitteln
- Berichterstattung an übergeordnete Behörden.
Die Aufgabenerledigung ist mit häufigen Außendiensttätigkeiten verbunden.
Voraussetzungen:
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder entsprechender Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Landwirtschaft, Agrarwirtschaft oder Gartenbau, vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Pflanzenbau oder Pflanzenschutz.
Darüber hinaus wird erwartet:
- Führerschein der Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen auch in unwegsamen Gelände
- Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb der Sachkunde
- Fundierte Kenntnisse im Pflanzenschutz sowie Kenntnisse der Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit werden vorausgesetzt.
- Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office).
- Des Weiteren sind sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens vergleichbar mit dem Niveau C1, erforderlich.
- Team- und Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen sowie eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit - auch bei Außendiensttätigkeiten.
Was bieten wir Ihnen?
- eine abwechslungsreiche, interessante und unbefristete Tätigkeit
- einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team
- eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teilnahme an Fortbildungen
- Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen
- betriebliche Altersvorsorge und ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 03931/633-328, Ansprechpartnerin ist Frau Michelmann.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) oder ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen, die ausschließlich aus einem aussagefähigen Bewerbungsschreiben, einem aktuellen Lebenslauf und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bestehen sollten, senden Sie bitte gekennzeichnet als „Bewerbung SB Pflanzenschutz, Wz. 24.7 – ALFF Mitte“ an folgende Dienststelle, die im Zuge der Zentralisierung Aufgaben der allgemeinen Verwaltung des ALFF Mitte wahrnimmt:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Sachgebiet Zentrale Dienste
Akazienweg 25
39576 Stendal
oder vorzugsweise per E-Mail an personal-altmark@alff.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 3 Dateianhängen im pdf-Format). Bitte geben Sie in den Bewerbungsunterlagen eine E-Mail-Adresse an, da Eingangsbestätigungen ausschließlich per E-Mail versandt werden. Alternativ können Sie sich auch über unser Onlinebewerbungssystem bewerben. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1465236).
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
