Sozialarbeiter (m/w/d) AsylbLG
Der Landkreis Börde beabsichtigt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle Sozialarbeiter (m/w/d) im Amt für Soziales und Integration, Sachgebiet Leistungen nach dem AsylbLG, befristet zu besetzen.
Aufgabenprofil:
- sozialintegrative Aufgaben/Hilfeplanung im Bereich Asyl, unter anderem:
- sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sonstigen Flüchtlingen und Ausländern nach dem AufnG durch Einzelfallhilfe
- Erfassung des Hilfebedarfes, Erfassung der objektiven und sozialen Situation der hilfesuchenden Person
- Hausbesuche vor Ort (in Wohnungen, Wohngemeinschaften, Gemeinschaftsunterkünften und Zwischenunterkünften)
- Koordinierung von Hilfsangeboten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeitern als Schnittstellenarbeit
- Orientierungsberatung zur Vorbereitung eines selbstbestimmten Lebens zur Integration in die Gesellschaft; Unterstützung bei Alltagsbewältigung; Motivation zur Eigenständigkeit
- Koordinierung und Organisation bei sozialer Teilhabe
- Vermittlung in Sprachkurse, Bildungsangebote, Arbeitsgelegenheiten
- Begleitwege zur Durchsetzung ausländischer und asylrechtlicher Interessen
- Krisenintervention
- Unterstützung bei besonderen Problemlagen
- gutachterliche Stellungnahmen von sozialen Tatbeständen und Erstellung von Sozialberichten
- klientenbezogener Schriftverkehr, Statistik, Archivierung, Mitwirkung bei Konzepten, Teilnahme an Dienstberatungen, fachspezifischen Weiterbildungen und Verfolgung der Rechtsprechung
- Dokumentation unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung
- Schulanmeldungen über das Landesschulamt für schulpflichtige Kinder mit Migrationshintergrund
- Beratung und Betreuung von Ausländern im Rechtskreiswechsel
- Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Gemeinschaftsunterkünfte, Kontrolle der Vertragserfüllung (Betreiberverträge)
- Mitarbeit im Katastrophenschutzstab bei Bedarf
Zur Beantwortung weiterer Auskünfte zum Aufgabenprofil steht Ihnen gern Frau Kalweit, kommissarische Leiterin des Sachgebiets Leistungen nach dem AsylbLG, telefonisch unter 03904/7240-2321 zur Verfügung.
Unsere Erwartungen an Ihre Qualifikation:
Fachliche Anforderungen
- Abschluss als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Heilpädagogin/Heilpädagoge mit abgeschlossener Hochschulbildung und staatlicher Anerkennung
- sichere Kenntnisse in den IT-Standardanwendungen
- Fahrerlaubnisklasse B
Persönliche Anforderungen
- Beratungskompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Entscheidungskompetenz
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen:
Ein Arbeitsverhältnis nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD-V VKA.
Entgeltgruppe:
S 12
Arbeitszeit:
39 h / Woche
Arbeitsort:
Haldensleben
Zudem konnte der Landkreis Börde besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den vergangenen Jahren mit Hilfe des „audit berufundfamilie“ große Fortschritte erzielen. Diese werden aktiv gelebt und auch weiterhin ausgebaut. Wir können Ihnen daher in diesem Bereich unter anderem Folgendes bieten:
- Gleitzeitsystem zur eigenen, flexiblen Planung der Arbeitszeit
- flexibler Auf- und Abbau von Mehrstunden
- Möglichkeiten zur mobilen Arbeit und Ausstattung mit den nötigen technischen Arbeitsmitteln
- Unterstützung von Bediensteten mit pflegebedürftigen Angehörigen
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis der Bewerbung bei.
Aussagefähige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wie tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Tätigkeitsnachweise und Führerscheinkopie richten Sie bitte bis zum 22.05.2026 an den:
Landkreis Börde
Personalamt
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben
Telefon: 03904 7240-1105
Telefax: 03904 7240-51104
oder
per Mail an bewerbung@landkreis-boerde.de
Hinweis: Bewerbungsunterlagen sind nur im PDF-Format einzureichen.
Bewerber sollten aufgrund einer kurzfristigen Erreichbarkeit ihre Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse den Bewerbungsunterlagen beifügen.
Unvollständige, nicht aussagefähige und zu spät eingegangene Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Sprachliche Gleichstellung: Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und diverser Form.
Hinweis:
Eingangsbestätigungen werden ausschließlich per E-Mail versendet. Zum Erhalt einer Eingangsbestätigung ist den Bewerbungsunterlagen zwingend eine E-Mail Adresse beizufügen.
Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu zwei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Unterlagen werden anschließend gelöscht.
gez. Herzberg-Ebeling
Amtsleiterin
