Beleuchter*in (m/w/d)
Beleuchter*in (m/w/d)
Fünf Bühnen, fünf Sparten, fünf Welten: Die Bühnen Halle bieten ein vielfältiges Theater- und Konzertangebot, beschäftigen ca. 470 Mitarbeiter*innen und suchen ab September 2026 befristet bis Dezember 2026 eine/n Beleuchter*in für die Sparte Oper.
Ihre Vorteile:
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit
- Ein erfahrenes Team
- Einen zentralen Arbeitsplatz im Zentrum der Stadt Halle
Ihre Aufgaben:
- Einrichtung und Bedienung beleuchtungstechnischer Anlagen im Proben- und Vorstellungsbetrieb
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Bühnenbeleuchtung
- Anfertigung von Beleuchtungskörpern
- Arbeiten an Projektionsgeräten mit entsprechenden Zuspielern
Das bringen Sie mit:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf, vorzugsweise Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder Elektroniker*in
- Grundkenntnisse in Netzwerktechnik sowie sicherer Umgang mit MS Office Anwendungen
- Kenntnisse in der Programmierung von Lichtsteuerpulten und im Umgang mit CAD-Programmen sind von Vorteil
- Schnelle Auffassungsgabe, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen
- Führerschein Klasse B wünschenswert
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD VKA mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5. Die Anstellung ist befristet und mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden vorgesehen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail mit dem Stichwort „Beleuchtung“ bis zum 02.08.2026 an:
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit diesem Stellenbesetzungsverfahren entstehen, können leider nicht erstattet werden.
