Damenschneider*in (m/w/d)
Damenschneider*in (m/w/d)
Fünf Bühnen, fünf Sparten, fünf Welten: Die Bühnen Halle bieten ein vielfältiges Theater- und Konzertangebot, beschäftigen ca. 470 Mitarbeiter*innen und haben ab August 2026 eine Stelle als Damenschneider*in in Teilzeit zu besetzen.
Ihre Vorteile:
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen
- Ein motiviertes Team, kreativer Austausch und eine kulturell geprägte Arbeitsatmosphäre
Ihre Aufgaben:
- Anfertigung von Damenkostümen aller Stilrichtungen im besonderen Maße historische Bekleidung, Unterkleidung, Fantasie- und Tierkostüme für Oper, Schauspiel, Ballett und Puppentheater
- Sicheres Beherrschen der unterschiedlichen handwerklichen Techniken
- Fachgerechte Änderung und Aufarbeitung von Damenkostümen nach Anleitung der Gewandmeister*innen
Das bringen Sie mit:
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Maßschneider*in Fachrichtung Damen
- Schnelle Auffassungsgabe sowie eine zuverlässige und selbständige Arbeitsweise
- Großes handwerkliches Geschick, Geduld und ausgeprägte Lernbereitschaft, um sich immer wieder auf unbekannte und ungewöhnliche Entwürfe und Materialvorstellungen seitens des Kostümbildners/der Kostümbildnerin einstellen zu können
- Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
- Berufserfahrung wäre wünschenswert
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD VKA mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5. Die Anstellung ist in Teilzeit mit 25 Wochenstunden vorgesehen.
Wenn Sie Lust haben unser Team zu verstärken, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis zum 14.06.2026 an:
Stichwort: Schneiderei
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit diesem Stellenbesetzungsverfahren entstehen, können leider nicht erstattet werden.
