Einstellung eines Anstaltskochs / Anstaltsköchin (m/w/d) für die JVA Halle
Stellenausschreibung
In der Justizvollzugsanstalt Halle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle in Vollzeit als
Anstaltskoch (m/w/d)
zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe E 6 TV-L bewertet. Es wird zusätzliche eine Vollzugszulage gemäß § 19a TV-L gewährt. Der Einsatz erfolgt in der Liegenschaft der JVA Halle am Standort Halle, Wilhelm-Busch-Straße 38, 06118 Halle (Saale).
Die Justizvollzugsanstalt Halle ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche und weibliche erwachsene Straf- und Untersuchungsgefangene sowie weibliche Jugendliche und Heranwachsende für den offenen Frauenvollzug. Im Bereich Strafhaft erstreckt sich die Zuständigkeit auf männliche Gefangene ab 26 Jahre mit einer Vollzugsdauer bis 2 Jahre und 6 Monate. Der Anstaltskoch (m/w/d) ist für die Zubereitung und Verpflegung der Gefangenen unter Beachtung rechtlicher und hygienischer Bestimmungen zuständig.
Aufgabengebiet:
- Zubereitung der Früh-, Mittags- und Abendverpflegung der Gefangenen gemäß Speiseplan und Übergabe der Tagesverpflegung;
- Mengenermittlung der zu verarbeitenden Lebensmittel auf der Grundlage der Stärkemeldungen;
- Prüfung der bereitgestellten Produkte auf Quantität, Qualität und das Mindesthaltbarkeitsdatum;
- Einhaltung und Überwachung der lebensmittel-, arbeitsschutz- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen;
- Gewährleistung der Hygienebestimmungen und Einhaltung der Vorgaben nach HACCP;
- Mitwirkung bei der Koordinierung des Einsatzes von Gefangenen in der Anstaltsküche, deren Anleitung und Überwachung in Arbeits-/Zubereitungsprozessen.
Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Ausbildung als Koch, alternativ abgeschlossene Ausbildung in einem küchennahen Handwerksberuf (z. B. Bäcker, Fleischer) oder abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft Küche;
- mehrjährige Berufserfahrung in der Tätigkeit als Koch;
- Erfahrungen in Großküchen sind wünschenswert;
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen;
- körperliche und psychische Eignung und Belastbarkeit;
- selbständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit sowie soziale Kompetenz.
Der Arbeitseinsatz erfolgt in Frühdienst, nebst Wochenend- und Feiertagsdienst.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen im Bereich Personal Frau Dötsch (Tel.: 0345/220-4555) und im Fachbereich Wirtschaftsverwaltung Frau Keitel (Tel: 0345/220-1306) zur Verfügung.
Ihre aussagefähige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Schulabschluss-, Berufsausbildungs- und Prüfungszeugnisse etc.) senden Sie bitte bis zum 25.09.2026 ausschließlich elektronisch an
jva-halle@justiz.sachsen-anhalt.de.
JVA Halle
Am Kirchtor 20
06108 Halle (Saale)
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bewerber (m/w/d), die schwerbehindert sind, sollten in ihrem Bewerbungsgesuch besonders darauf hinweisen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bitte beachten Sie die folgenden Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d) gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren:
Sie werden darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die Justizvollzugsanstalt Halle. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten der Justizvollzugsanstalt Halle richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für die Justizvollzugsanstalt Halle sowie für den dortigen Datenschutzbeauftragten lauten:
Postanschrift: Justizvollzugsanstalt Halle, Am Kirchtor 20, 06108 Halle (Saale)
E-Mail (Funktionspostfach): ds.jva-halle@justiz.sachsen-anhalt.de
Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Str. 34a, 39104 Magdeburg).
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert:
• Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
• Kommunikationsdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
• Behinderung/Gleichstellung,
• Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
• Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse,
• Angaben zu sonstigen Qualifikationen und
• Datum der Bewerbung
3. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich von der JVA Halle zum Zwecke des Auswahlverfahrens verarbeitet und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft oder Berichtigung über die zu Ihnen bei der JVA Halle gespeicherten Daten sowie Auskunft über deren Herkunft, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung zu verlangen. Zudem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

