Mitarbeiter*in Theaterkasse (m/w/d)
Mitarbeiter*in Theaterkasse (m/w/d)
Fünf Bühnen, fünf Sparten, fünf Welten: Die Bühnen Halle bieten ein vielfältiges Theater- und Konzertangebot, beschäftigen ca. 470 Mitarbeiter*innen und suchen ab August 2026 eine/n Mitarbeiter*in für die Theaterkasse in Teilzeit zur befristeten Anstellung.
Ihre Vorteile:
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Ein motiviertes Team und eine kulturell geprägte Arbeitsatmosphäre
- Tarifliche Vergütung nach TVöD-VKA inklusive Jahressonderzahlung
- Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
Ihre Aufgaben:
- Kartenverkauf & Abonnements
- Serviceorientierte Kundenkommunikation & -pflege mit Beratung zum Spielplan
- Durchführung und Nachhaltung des Beschwerdemanagements
- Abwicklung der Tages- und Abendkassen für Veranstaltungen (Verkauf, Ausgabe von Reservierungen, Abrechnung)
Ihre Qualifikationen:
- Affinität zu unseren kulturellen Angeboten
- Sichere Beherrschung der üblichen EDV-Anwendungen (Office)
- Vorzugsweise Erfahrung in der Anwendung eventim.inhouse bzw. Bereitschaft zur schnellen und gründlichen Einarbeitung in die spezifische Software
- Ausgeprägtes Kommunikationstalent sowie kundenorientiertes Denken und Verhalten
- Flexibilität und die Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen am Abend, an Sonn- und Feiertagen
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD VKA mit Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 5. Die Anstellung ist in Teilzeit mit 30 Wochenstunden vorgesehen und zunächst bis zum 31.07.2027 befristet.
Wenn Sie Lust haben unser Team zu verstärken, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis zum 07.06.2026 an:
Stichwort: Theaterkasse
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit diesem Stellenbesetzungsverfahren entstehen, können leider nicht erstattet werden.
