Sachbearbeiter/in (m/w/d) Haushalt - landesintern
Aufgabengebiet:
- Bearbeitung der Haushaltsmittel des Schulbudgets gem. Budgeterlass öffentliche Schulen – Förderung von Ganztagsschulangeboten und Umsetzung des Lernmittelleihverfahrens
- Bearbeitung der Anträge auf Erstattung von Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz
- Mittelbewirtschaftung im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen- System Sachsen- Anhalt (HKR)
Voraussetzungen
- Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder zur Industriekauffrau / zum Industriekaufmann (m/w/d) oder abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit den Schwerpunkten Recht und Finanzen oder erfolgreich absolvierter Beschäftigtenlehrgang I
- Sofern Sie die geforderte Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich dennoch bewerben. Reichen Sie den Nachweis der bestandenen Prüfung unverzüglich nach bzw. kann die Stelle vorbehaltlich des erfolgreichen Bestehens des entsprechenden Ausbildungsabschlusses vergeben werden, wenn für die Stelle keine andere geeignete Bewerbung mit Nachweis eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses vorliegt.
- Berücksichtigt werden jeweils auch Abschlüsse, die voraussichtlich innerhalb der nächsten 3 Monate nach Bekanntmachung der Ausschreibung erreicht werden.
Darüber hinaus wird erwartet:
- gründliche und umfassende Kenntnisse im Haushaltsrecht sind wünschenswert
- sicherer Umgang mit dem PC und MS-Office-Standardanwendungen, besonders Excel
- ausgeprägtes Organisationsvermögen und gute Kommunikationsfähigkeit
- hohes Maß an sozialer Kompetenz, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Sie sind belastbar und auch bei größerem Arbeitsanfall in der Lage, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
- Sie können Ihre Entscheidungen fachlich vertreten
- wünschenswert sind praktische Erfahrungen mit dem Haushaltsmanagement-System HAMISSA und Nachfolger HKR
Wir bieten Ihnen:
- interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf u. a. mit einer flexiblen Arbeitszeitregelung
- einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit 5 Arbeitstagen
- Fortbildungsmöglichkeiten
- ein behördliches Gesundheitsmanagement mit bedarfsgerechten Angeboten zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit einschließlich der ergonomisch-gerechten Ausstattung aller Arbeitsplätze
- gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
- bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich
Das Landesschulamt ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ und bekennt sich damit zu den Werten des Netzwerkes und zu einer familienfreundlichen Personalpolitik.
Evtl. weitere Infos unter Tel.-Nr. 0345/ 514-1145, Frau Schlücke, interne Stellen-Nr. LSchA 42-2026.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Sofern eine vorhandene Schwerbehinderung/Gleichstellung beim Einstellungsverfahren berücksichtigt werden soll, wird um entsprechenden Hinweis und Beifügung der Nachweise (Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid) gebeten. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen, die ausschließlich aus einem Bewerbungsschreiben, einem Lebenslauf und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bestehen sollten, senden Sie bitte unter Angabe der internen Stellen-Nr. LSchA 42-2026 an folgende E-Mail-Adresse: lscha-referat11-personalstelle@sachsen-anhalt.de.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise für Bewerberinnen / Bewerber
gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Das Landesschulamt informiert Sie darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Landesschulamt.
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des Landesschulamtes richten.
Die entsprechenden Kontaktdaten für das Landesschulamt sowie für den dortigen Daten-schutzbeauftragten lauten:
Postanschrift: Landesschulamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
E-Mail: lscha-datenschutzbeauftragter@sachsen-anhalt.de
2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:
• Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum)
• Kommunikationsdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adresse)
• Behinderung/Gleichstellung
• Daten zur Ausbildung und Weiterbildung
• Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
• Angaben zu sonstigen Qualifikationen
• Datum der Bewerbung
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verarbeitet.
3. Empfänger
Ihre Daten werden ausschließlich vom Landesschulamt verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
5. Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen beim Landesschulamt gespeicherten Daten sowie deren Herkunft und den Zweck der Speicherung.
Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dies führt allerdings zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

