Bearbeiterin oder Bearbeiter (m/w/d) Digitale Verwaltung
Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) ist im Referat 45 (Digitale Verwaltung, Programm- und Portfoliomanagement, Unterstützung der Digitalisierung in Kommunen) der teilzeitgeeignete, nach Besoldungsgruppe A 10 NBesG bewertete Dienstposten bzw. nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertete Arbeitsplatz
einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters (m/w/d)
für das Programm Digitale Verwaltung Niedersachsen (DVN)
mit dem Stellenzeichen 45.205 zu besetzen.
Was sind die Aufgabenschwerpunkte?
- Inhaltliche und konzeptionelle Arbeiten für landesweite Vorhaben zur Digitalisierung der Verwaltung, insb. in den Bereichen des PM-Payments und des Siegelns und Signierens sowie die Prüfung landesspezifischer Bedarfe
- Analyse, Bewertung und Überführung bundesweiter Vorgaben, Standards und Architekturempfehlungen in die landesweite Digitalisierungsarchitektur
- Beratung und Unterstützung von Landesbehörden und Kommunen bei der Integration in OZG-konforme Verwaltungsverfahren
- Koordination, Abstimmung und Vorbereitungen für die fachliche Vertretung des Landes Niedersachsen in landes- und bundesweiten Gremien zu Zahlungsprozessen, Basiskomponenten und Vertrauensdiensten
- Analyse bundesweiter technischer Vorgaben, Architekturdokumente und Schnittstellenbeschreibungen
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Was bieten wir Ihnen?
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben
- Gehalt der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L); für Beamtinnen und Beamte steht ein nach Besoldungsgruppe A 10 NBesG bewerteter Dienstposten zur Verfügung.
- vielfältige Einsatz- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowie Fortbildungen
- flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten bzw. Telearbeit für einen optimalen Ausgleich von Beruf, Familie und Freizeit
- Moderner IT-Arbeitsplatz - persönliche KI-Assistenten (z.B. CoPilot), MS Teams, Atlassian (JIRA/Confluence) etc.
- Agile Arbeitsweisen nach Scrum, Kanban, SAFe und Co. in Projekten und in der Linie
- Ausgeprägte Teamzusammenarbeit, wo eine gemeinsame Problemlösung, offene Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Mittelpunkt steht
- Umfangreiche fachliche Entscheidungsmöglichkeiten und hoher Gestaltungsspielraum bei der Ausrichtung der Digitalisierung des Landes Niedersachsen im eigenen Zuständigkeitsbereich
- Inanspruchnahme des Portals „Corporate Benefits“
Was erwarten wir von Ihnen?
- Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen
- eines einschlägigen Bachelorstudiums der Verwaltungsinformatik oder Informatik,
- eines einschlägigen Bachelorstudiums mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten oder
- eines einschlägigen naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung.
- Für die erfolgreiche Wahrnehmung des Dienstpostens bzw. Arbeitsplatzes werden grundlegende Kenntnisse und erste praktische Erfahrungen im Bereich der Einführung und/oder Umsetzung von Onlinediensten in der öffentlichen Verwaltung erwartet.
- Grundlegende Kenntnisse und erste praktische Erfahrungen im Bereich digitaler Verwaltungsleistungen sind wünschenswert, insbesondere im Umgang mit den Funktionsbausteinen Ein- und Auszahlung sowie Siegeln und Signieren der OZG-Rahmenarchitektur.
- Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts werden vorausgesetzt.
- Ein grundlegendes Verständnis der föderalen Zusammenhänge sowie der Rollen der bundesweiten Gremien und Standardisierungskreise ist erwünscht.
- Die Fähigkeit zur Mitarbeit an fachlich-technischen Konzepten wird erwartet. Eine strukturierte, sorgfältige und lösungsorientierte Arbeitsweise ist hierbei wesentlich.
- Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und eine gute Abstimmungsfähigkeit werden erwartet, insbesondere im Austausch mit Ressorts, Kommunen und IT-Dienstleistern. Selbstorganisation, Zuverlässigkeit, analytisches Denkvermögen und ein gutes Ausdrucksvermögen sind erforderlich.
Bitte beachten Sie:
- Für die Wahrnehmung des Dienstpostens / Arbeitsplatzes ist eine Sicherheitsüberprüfung nach den Regelungen des Nds. SÜG erforderlich.
- Für die Übertragung des Arbeitsplatzes bzw. Dienstpostens ist es erforderlich, dass Bewerberinnen oder Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, vor einer Versetzung eine dreimonatige Abordnung absolvieren.
- Das MI sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besondere Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen geben Sie bitte bereits mit der Bewerbung einen entsprechenden Hinweis.
- Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/dsgvo_hinweise/.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen aus dem Referat 45 Herr Henke (Referatsleiter, Tel. 0511/120 4805) zur Verfügung. Bei Fragen zur Stellenausschreibung oder zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Siebert aus dem Personalreferat (Tel.: 0511/120 6384; E-Mail: personalgewinnung@mi.niedersachsen.de).
Aussagekräftige Bewerbungen können bis zum 26.07.2026 online über das Karriereportal Niedersachsen (karriere.niedersachsen.de) abgegeben werden.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Schulabschluss- und Ausbildungszeugnisse
- Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen
- Zusatz für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind: Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und Angaben zur personalführenden Stelle
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
