Referentin / Referent (w/m/d) in der Kulturabteilung
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ist mit seinen ca. 250 Mitarbeitenden in vier Abteilungen für die Hochschul- und Forschungspolitik sowie für die Kultur und Erwachsenenbildung im Land zuständig. Für die damit verbundenen verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir regelmäßig Menschen, die uns kompetent und mit Engagement unterstützen. Bei uns ist daher aktuell der Dienstposten/Arbeitsplatz als
Referentin / Referent (w/m/d)
nach BesGr. A 14 NBesG / EG 14 TV-L
im Referat 31 (Grundsatzangelegenheiten der Kultur und der Kulturförderung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
Ihr künftiges Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
- Ausübung der Rechtsaufsicht über die Klosterkammer Hannover und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, (insbesondere die Befassung mit stiftungsrechtlichen, personalrechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen der Stiftungen sowie die Betreuung der Gremienarbeit)
- Bearbeitung der Angelegenheiten überregionaler Stiftungen (Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Kulturstiftung der Länder) sowie einzelner niedersächsischer Kulturstiftungen (z.B. Stiftung Niedersachsen etc.)
- Mitarbeit im Justiziariat der Abteilung 3 (Kultur und Erwachsenenbildung) durch Übernahme vielfältiger rechtlicher Aufgabenstellungen
- Mitarbeit in Gremien
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts aufgrund möglicher organisatorischer Veränderungen bleibt vorbehalten.
Das MWK ist im Rahmen des audit berufundfamilie+vielfalt® als familienfreundlicher und vielfältigkeitsbewusster Arbeitgeber zertifiziert und zugleich Unterzeichner der Charta der Vielfalt. Wir bieten individuelle Personalentwicklung durch Fortbildungen und berufliche Perspektiven sowie die Option auf ortsungebundenes Arbeiten im Rahmen von Mobiler Arbeit und Telearbeit.
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt mit der Befähigung zum Richteramt (Zweites juristisches Staatsexamen). Volljuristinnen und Volljuristen, die sich nicht in einem Beamtenverhältnis befinden, können sich ebenfalls bewerben. Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Aufgabenwahrnehmung erfordert von Ihnen
- breite Kenntnisse des Stiftungs- und Verwaltungsrechts,
- betriebswirtschaftliche Kenntnisse,
- Kenntnisse in der Verhandlungs- und Gesprächsführung, idealerweise aus der Zusammenarbeit mit Akteuren der öffentlichen Verwaltung und/oder Politik,
- Kenntnisse der Aufbau- und Ablaufstruktur der (Niedersächsischen) Landesverwaltung.
Die Bereitschaft, nicht vorhandene Fachkenntnisse eigeninitiativ nachzuholen, wird vorausgesetzt.
Im Übrigen überzeugen Sie uns durch Engagement, hohe Eigeninitiative, einer selbstständigen Arbeitsweise sowie der Fähigkeit, kreative und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln und Entscheidungen überzeugend zu vertreten. Darüber hinaus verfügen Sie über eine ausgeprägte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit und kommunizieren adressatengerecht, klar und überzeugend.
Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, eine flexible Ausrichtung an dienstlichen Belangen wird jedoch erwartet.
Der gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen sieht sich das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen werden begrüßt und bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung ist zur Wahrnehmung der Interessen bereits in das Bewerbungsschreiben oder den Lebenslauf aufzunehmen und durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheides nachzuweisen.
Das MWK strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht.
Bitte bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen bis zum 10.06.2026 über das Online-Bewerbungsmodul im Karriereportal Niedersachsen.
Bei Bewerbungen aus dem Öffentlichen Dienst erwarten wir in jedem Fall
- die Angabe der aktuellen Besoldungs-/Entgeltgruppe,
- das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte (unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle) sowie
- eine aktuelle dienstliche Beurteilung.
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren (Kenn-Nr. 26/16) steht Ihnen das Personalreferat (Tel. 0511/120-2438) zur Verfügung.
