Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Geschäftsbereich Förderung, Bewilligungsstelle Hannover
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
im Geschäftsbereich Förderung, Bewilligungsstelle Hannover
zum 01.08.2026 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Stellenbesetzung erfolgt für die Dauer von 2 Jahren und in Vollzeit (z. Z. 39,8 bzw. 40,0 Std./W.). Eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 32,0 Stunden/Woche ist ebenfalls möglich. Den gewünschten Arbeitszeitanteil bitten wir in der Bewerbung anzugeben. Für längerfristig oder unbefristet Beschäftigte gilt bezüglich der Vertragslaufzeit die Besitzstandsregelung. Eine anschließende Weiterbeschäftigung ist vorgesehen.
Unser Stellenprofil
Werden Sie Teil unseres Teams der Bewilligungsstelle Hannover.
Das Aufgabengebiet ist sehr vielseitig und umfasst die Bearbeitung von Sammelanträgen auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie verschiedener Fördermaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Weg stehen.
Ihr Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Die Durchführung von Verwaltungskontrollen
- Das Prüfen der Antragsvoraussetzunggen
- Die Bearbeitung von Anhörungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz
- Das Erstellen von Bewilligungs-, Ablehnungs- und Genehmigungsbescheiden
- Das Fertigen von Rückforderungsbescheiden
- Die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren (Widerspruchsbearbeitung)
Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe E 9 b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Unser Angebot:
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
- sechs Wochen Urlaub im Jahr
- Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
- flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
- Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
- sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und
- ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
- attraktives Ebike-Leasing
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.
Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits
Ihre fachliche Qualifikation:
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (früher gehobenen Verwaltungsdienst) bzw. der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs II oder des Bachelor-Studiengangs "Öffentliche Verwaltung" bzw. ein Studienabschluss mit vergleichbaren Studieninhalten oder eine fachverwandte Ausbildung im Verwaltungsbereich.
In Betracht kommen auch Bewerber/innen mit der Qualifikation als Agraringenieur/in oder als Absolvent/innen eines anderen verwaltungsnahen vergleichbaren Studiengangs (Diplom (FH) oder Bachelor).
Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:
Erforderlich ist ein routinierter und sicherer Umgang mit EDV-Anwendungen sowie Bereitschaft und Freude an der Arbeit im Team, Sorgfalt und Belastbarkeit.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.
Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?
Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!
Bewerbungsfrist und Kontaktdaten
Bewerbungsfrist: 12.07.2026
Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Frau Stephanie Kirchhoff, Leiterin Bewilligungsstelle Hannover
Telefon: 0511 3665-1160
EMail: stephanie.kirchhoff@lwk-niedersachsen.de
Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Andrea Jürgens, Fachbereich Personal
Telefon: 0441 801-167
EMail: andrea.juergens@lwk-niedersachsen.de
Bewerber/-innen werden gebeten im Bewerbungsschreiben ihre Motivation und Ziele in Bezug auf die angestrebte Funktion darzulegen.
Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.
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