Sachbearbeiter/in Kommunalaufsicht
Im Referat 32 (Kommunalaufsicht) des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) ist der nach Besoldungsgruppe A 12 NBesG bewertete Dienstposten bzw. der nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertete Arbeitsplatz
einer Bearbeiterin oder eines Bearbeiters (m/w/d)
der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste
mit dem Stellenzeichen 32.14 zum 01.12.2026 neu zu besetzen. Die Besetzung kann maximal mit einem Anteil von 20 Wochenstunden erfolgen.
Was sind die Aufgabenschwerpunkte?
Der Dienstposten umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben der Finanzaufsicht:
- Analyse kommunaler Haushaltspläne und Finanzpläne
- Genehmigung von Kreditaufnahmen, Liquiditätskrediten, Verpflichtungsermächtigungen und Kreisumlagehebesätzen in Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen sowie in Wirtschaftsplänen kommunaler Einrichtungen
- Prüfung und Bewertung von Haushaltssicherungskonzepten
- Prüfung wirtschaftlicher Betätigungen der Kommunen im Rahmen von Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach § 152 NKomVG
- Anzeigeverfahren Konzernkredite nach §§ 121a, 122a NKomVG
- Entscheidungen über kommunale Bürgschaften und kreditähnliche Rechtsgeschäfte
- Bearbeitung von Eingaben in haushaltswirtschaftlichen Angelegenheiten
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Was erwarten wir von Ihnen?
- Voraussetzung für die Wahrnehmung des Dienstpostens ist die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die nur den Zugang für das erste Einstiegsamt eröffnet und durch Abschluss eines Vorbereitungsdienstes oder durch ein entsprechendes Studium mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten außerhalb eines Vorbereitungsdienstes oder durch Aufstieg erworben worden ist. Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine langjährige Berufserfahrung der Laufbahngruppe 2 verfügen und sich im Statusamt A 11 NBesG befinden.
- Bewerben können sich auch Beschäftigte, die den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abgeschlossen haben oder die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Fortbildungs- und Prüfungspflicht erfüllen oder die über ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Bachelor-Studium mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten verfügen und sich mindestens in Entgeltgruppe 10 TV-L/ 10 TVöD befinden. Mehrjährige berufliche Erfahrungen auf Arbeitsplätzen in entsprechenden Arbeitsbereichen werden vorausgesetzt.
- Gesucht wird eine aufgeschlossene Persönlichkeit mit besonderer Sensibilität im Umgang mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und der kommunalen Einrichtungen.
- Für die Aufgabenwahrnehmung sind Kenntnisse im kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrecht von Vorteil; sofern diese nicht vorhanden sind, wird die Bereitschaft erwartet, sich in diese Aufgabenbereiche einzuarbeiten.
- Es wird ein hohes Maß an Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit und Teamfähigkeit erwartet. Eine sichere Rechtsanwendung wird ebenso vorausgesetzt wie gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen. Überdies sind ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten erwünscht.
Bitte beachten Sie:
- Der Dienstposten ist nur mit einem Anteil von maximal 20 Wochenstunden zu besetzen.
- Insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer Stärkung der Flexibilität in der individuellen Arbeitsgestaltung können bei Bedarf vorbehaltlich dienstlicher Belange alternative Arbeitsformen, wie z. B. „mobile Working“, ermöglicht werden.
- Für die Übertragung des Dienstpostens ist es erforderlich, dass die nach beamtenrechtlichen Vorschriften vorgesehene Erprobungszeit von mindestens drei Monaten im Wege der Abordnung abgeleistet wird. Gleiches gilt für Beschäftigte, die sich bereits im Landesdienst befinden.
- Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte und Angaben zu ihrer personalführenden Stelle (Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson) beizufügen.
- Das MI sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besondere Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen geben Sie bitte bereits mit der Bewerbung einen entsprechenden Hinweis.
- Nähere Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter: https://www.mi.niedersachsen.de/download/202202/Informationen_gemaess_Art._13_DS-GVO_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen aus dem Referat 32 Herr Dr. Weber (Tel.: 0511/120 4814) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Stellenausschreibung oder zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Meissner aus dem Personalreferat (Tel.: 0511/120 6318).
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28.09.2026
- online über das Karriereportal Niedersachsen (www.karriere.niedersachsen.de)
- per E-Mail an personalgewinnung@mi.niedersachsen.de oder
- per Post an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Referat 11, Schiffgraben 12, 30159 Hannover. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

