Abteilungsleitung im Fachbereich 30 Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten
Abteilungsleiter*in
im Fachbereich 30 – Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten -
Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Bochum, Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und insbesondere das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.
Mit einer familienfreundlichen Personalpolitik, einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.
Die Stadt Hattingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 30 – Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten – eine*n Abteilungsleiter*in für den Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Zivil- und Katastrophenschutz.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen in der Katastrophenvorsorge
- Aufstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrplänen
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Mitarbeit im Stab für außergewöhnliche Ereignisse
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Koordination, Einsatzplanung und Leitung der Mitarbeiter*innen in allen Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit grundsätzlicher Bedeutung. Entscheidung und Anordnungen über ordnungsbehördliche Maßnahmen zum Schutz von Leben und Eigentum (Öl- und Giftunfälle, Kampfmittel, etc.)
- Bearbeitung und Entscheidung in besonderen Fällen
- Vorbereitung von Sitzungsvorlagen
- Ordnungswidrigkeiten/Parkraumbewirtschaftung und Außendienst
- Leitung der Mitarbeiter*innen in allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung. Anordnung von besonderen Überwachungs- und Kontrollaufgaben (Außendienstkräfte im ruhenden Verkehr, Ermittlungsdienst, kommunaler Ordnungsdienst und der Parkraumbewirtschaftung, Koordination von Sonderaktionen)
- Organisation und Planung von Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung sowie deren Umsetzung
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
- eine abgeschlossene (Fach-) Hochschulbildung (Bachelor FH/HS/Diplom/Master oder vergleichbarer Abschluss) in einer rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Fachrichtung oder einer vergleichbaren Fachrichtung, bspw. im Polizeivollzugsdienst oder nachgewiesene gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen in einer der o.g. Fachrichtungen
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt oder
- erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:
- fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Allgemeinen Verwaltungs- und Ordnungsrecht, im Gefahrenabwehrrecht und im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz sowie Stabsarbeit
- mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, idealerweise mit Leitungs-, Führungs- sowie Stabserfahrung
- Erfahrung in der Steuerung von Arbeitsabläufen, der Personalführung sowie im Umgang mit politischen Gremien, Medien und Öffentlichkeit
- Kenntnisse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind wünschenswert
- ausgeprägte Führungs- und Sozialkompetenz
- hohes Maß an Entscheidungsfreude, Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen
- sicheres Auftreten sowie kommunikatives Geschick im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten sowie politischen Gremien
- strukturierte, zielorientierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch in herausfordernden Situationen
- Teamfähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung
- Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie ein hohes Maß an Empathie
- Flexibilität und Belastbarkeit, insbesondere im Umgang mit vielfältigen Aufgaben und wechselnden Anforderungen
Wir bieten Ihnen:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 bzw. 41 Stunden/Woche
- Eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 12 gemäß den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW
- Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
- Ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialen Team
- Die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst
- Betriebliche Altersvorsorge, jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung für Tariflich Beschäftigte
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- MobileWork
- Fachliche und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Sportangebote)
- JobRad
Kontakt und Information:
Ihre Bewerbung bitten wir bis zum 02.07.2026 ausschließlich online über das Online-Stellen-Portal abzugeben.
Für weitere Auskünfte zum Stelleninhalt und den Anforderungen steht Ihnen Frau Freynik, Tel. 02324/ 204 3100 oder E-Mail: c.freynik@hattingen.de zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
