Sachbearbeiter*in für die Abteilung Bauordnung und Baurecht
Sachbearbeiter*in für die Abteilung Bauordnung und Baurecht
für den Fachbereich 63 – Bauordnung und Baurecht -
Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Bochum, Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.
Mit einer familienfreundlichen Personalpolitik, einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.
Die Stadt Hattingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für 2 Jahre für den Fachbereich 63 Bauordnung und Baurecht eine*n Sachbearbeiter*in in der Abteilung „Verwaltung Bauordnung und Baurecht".
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Wahrnehmung von abwechslungsreichen Außenterminen und in enger Abstimmung mit der technischen Bauordnung, Brandschutzdienststelle, Entwurfsverfassenden etc. mit lösungsorientierter Sachbearbeitung
- Fachliche Sichtung baulicher Anlagen in baurechtlicher Hinsicht im Stadtgebiet
- Vorbereitung und rechtssichere Gestaltung von Ordnungsmaßnahmen mithilfe von Zwangsmitteln sowie fundierte Beratung und Erteilung von Rechtsauskünften
- Ablehnungen von Bauanträgen und Vorbescheiden im Rahmen des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht
- Eigenverantwortliche Begleitung und Steuerung von Verwaltungsstreitverfahren
- Durchführung und rechtliche Würdigung von Bußgeldverfahren
- Bearbeitung von Beschwerden, Petitionen und Eingaben im direkten Kontakt mit übergeordneten Behörden und den politischen Gremien
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
- Erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
- Eine abgeschlossene (Fach-) Hochschulbildung (Bachelor (FH/HS) oder vergleichbarer Abschluss mit juristischer Prägung/Vertiefung und eine mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert; in diesen Fällen behalten wir uns vor, gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II nachzuschulen)
Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:
- Gesprächsführung, Verhandlungsgeschick, sichere und deeskalierende Kommunikationsfähigkeit im Spannungsfeld zwischen Ordnungspflichten, Beschwerdeführerinnen und dem öffentlichen Baurecht
- Dienstleistungsorientiertes und kundenorientiertes Handeln
- Teamfähigkeit
- Organisationstalent
- Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft, Engagement
- Selbstständiges Arbeiten und Bereitschaft zum Erlernen neuer Sachverhalte
- Sicherer Umgang mit gängiger Software u.a. Office, Outlook
- Wünschenswert gute Kenntnisse des Bauordnungs-, Planungs- und Verwaltungsrechts verbunden mit einem guten Gespür für praxisnahe, lösungsorientierte Entscheidungen
- Wünschenswert Kenntnisse bzgl. der Fachsoftware ProBauG
Wir bieten Ihnen:
- Eine befristete Teilzeitstelle für 2 Jahre mit 30,0 Stunden/Woche
- Eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 09c gemäß den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
- Ein angenehmes Arbeitsklima in einem kollegialen Team
- Die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Zusatzversorgung, jährliches Leistungsentgelt, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- MobileWork
- Fachliche und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Sportangebote)
- JobRad
Kontakt und Information:
Ihre Bewerbung bitten wir bis zum 28.06.2026 ausschließlich online über das Online-Stellen-Portal www.Interamt.de abzugeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
