Technische*r Sachbearbeiter*in (m/w/d) in der Unteren Denkmalbehörde
Technische*r Sachbearbeiter*in (m/w/d)
in der Unteren Denkmalbehörde
im Fachbereich 63 - Bauordnung und Baurecht
Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Bochum, Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und insbesondere das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.
Bei der Stadt Hattingen arbeiten heißt, etwas zu bewegen, von Industriebauten über Denkmäler bis hin zu landwirtschaftlichen Betrieben. Gestalten Sie diese Entwicklung mit.
Mit einer familienfreundlichen Personalpolitik, einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.
Die Stadt Hattingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 63 – Bauordnung und Baurecht – eine*n Technische*n Sachbearbeiter*in in der Unteren Denkmalbehörde.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Sicherstellung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde und als wesentlicher Bestandteil unserer Baukultur
- Beratung und Betreuung der Eigentümer*innen, Nutzer*innen, Architekten*innen und Fachbehörden bei denkmalpflegerischen und stadtgestalterischen Fragestellungen und Maßnahmen
- Vorbereitung und Durchführung aller denkmalrechtlicher Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz, insbesondere Prüfen und Erteilen der denkmalrechtlichen Erlaubnisse sowie denkmalrechtlichen Stellungnahmen in bauordnungs- und planungsrechtlichen Verfahren
- Mitwirkung bei der strategischen Entwicklung von Denkmalschutzkonzepten
- Rechtliche Prüfung von Steuerbescheinigungen
- Rechtliche Prüfung der Fördervoraussetzungen und Bewilligung von Zuschüssen
- Bearbeitung politischer Anfragen sowie Vorstellung von ausgewählten Maßnahmen in der Öffentlichkeit und städtischen Gremien
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
- Sie verfügen über ein der folgenden Fachrichtungen erfolgreich abgeschlossenes Studium (FH/TH/TU-Diplom, Bachelor, Master)
- der Fachrichtung Architektur, Städtebau oder Stadtplanung mit nachgewiesener baugeschichtlicher bzw. kunstgeschichtlicher Vertiefung oder Zusatzqualifikation in Denkmalpflege Die vorgenannte Vertiefung bzw. Zusatzqualifikation kann auch durch mehrjährige Berufserfahrung in einer Unteren Denkmalbehörde belegt werden oder
- der Fachrichtung Denkmalschutz- und pflege oder
- der Fachrichtung Kunstgeschichte mit nachgewiesener bautechnischer Zusatzqualifikation
- Sie verfügen über Verhandlungsgeschick und eine sichere Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit im Spannungsfeld zwischen Bauherrenforderungen und denkmalfachlichen Belangen von Eigentümer*innen, Nutzer*innen, Architekten*innen, Fachbehörden und politischen Gremien
- Sie besitzen gute Kenntnisse des Bauordnungs-, Planungs- und Verwaltungsrechtes verbunden mit einem guten Gespür im Umgang mit historischer Bausubstanz und für praxisnahe, lösungsorientierte Entscheidungen
- Sie haben Kenntnis über die Förderkulissen zum Denkmalschutz
- Sie sind sicher in der Anwendung der Standardsoftware MSOffice, LibreOffice und Outlook
- Sie bringen Freude am dienstleistungs- und kundenorientierten Handeln und Teamgeist mit
- Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis und sind außerdem bereit, Ihren privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung im Stadtgebiet Hattingen für dienstliche Zwecke einzusetzen
- Wünschenswert: Kenntnisse bzgl. der Fachsoftware ProBauG
Wir bieten Ihnen:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle von zurzeit 39 bzw. 41 Stunden/Woche. Eine Besetzung der Vollzeitstelle durch zwei Teilzeitkräfte ist grundsätzlich möglich.
- Eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 12 gemäß den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW
- Eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in einer attraktiven Stadt
- Ein angenehmes Arbeitsklima in einem tollen, hochmotivierten Team mit flachen Hierarchien
- Die Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst:
- Betriebliche Altersvorsorge, jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung für Tariflich Beschäftigte
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle ermöglichen eine ausgewogene Work-Life-Balance
- MobileWork
- Fahrrad- und E-Bike-Leasing (Gehaltsumwandlung)
- fachliche und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsangebote für Ihre individuelle Entwicklung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Sportangebote)
Kontakt und Information:
Bewerbungen bitten wir bis zum 18.08.2026 ausschließlich über das Online-Stellen-Portal www.interamt.de abzugeben.
Für weitere Auskünfte zum Stelleninhalt und den Anforderungen stehen Ihnen Frau Metzler-Puhl Tel: 02324/204-5100 oder E-Mail: p.metzler-puhl@hattingen.de und Herr Langnau Tel: 02324/204-5433 oder E-Mail: b.langnau@hattingen.de zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen . Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
