Mitarbeiter (m/w/d) für die Geschwindigkeitsüberwachung, EG 6
Bei der Bußgeldstelle der Großen Kreisstadt und Hochschulstadt Heidenheim, 50.000 Einwohner ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle in Vollzeit und unbefristet neu zu besetzen:
Mitarbeiter (m/w/d)
für die Geschwindigkeitsüberwachung incl. Gemeindevollzugsdienst
Das Aufgabengebiet beinhaltet
- Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich Auf- und Abbau der verschiedenen Messanlagen (mobil und stationär), Justierung und Fehlerbehebung, Führen des Messprotokolls
- Überwachung des ruhenden Verkehrs mit der Erteilung von Verwarngeldern
- Überwachung der Einhaltung von städtischen Polizeiverordnungen und Satzungen
Der Arbeitseinsatz erfolgt über Dienst- oder Schichtpläne auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Samstagen und Sonntagen. Da zudem kurzfristige Einsätze möglich sind, ist ein überaus hohes Maß an zeitlicher Flexibilität unerlässlich.
Voraussetzungen
- Aktuelle Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung
- Gültige Fahrerlaubnis für PKW
- Technisches Verständnis für den Auf- und Abbau der Messanlagen
- Rechtskenntnisse (Gesetze, Verordnungen und Satzungen)
- Eignung für die Außendiensttätigkeit
- Berufliche Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder der Geschwindigkeitsüberwachung sind von Vorteil
Darüber hinaus erwarten wir Teamfähigkeit, eine rasche Auffassungsgabe, ein sicheres Urteilsvermögen und Souveränität bei der Bewältigung von Konfliktsituationen sowie Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung. Im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern sind Freundlichkeit und Höflichkeit unabdingbar.
Wir bieten
- interessante und anspruchsvolle Aufgaben
- einen sicheren Arbeitsplatz
- eine tarifgerechte Bezahlung
- Fort- und Weiterbildungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- ein gutes Arbeitsklima
- Zuschüsse für ein Jobticket und ein Jobrad
Die Eingruppierung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 6 (3.240,30– 3.926,20€). Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung.
Informationen über Heidenheim finden Sie unter www.heidenheim.de.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung mit den üblichen Anlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsnachweise usw.) über unser Bewerberportal (www.heidenheim.de/karriere) bis spätestens 01.11.2026. Ihre Fragen zum Stellenangebot beantwortet gerne die Leiterin der Bußgeldstelle, Frau Argauer, Tel. 07321 327-3220.

