Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in (m/w/d)
Die Gemeinde Heiligengrabe bietet ab dem 1. August 2026 engagierten, motivierten und kommunikativen Menschen eine dreijährige, berufsbegleitende
Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in (m/w/d)
Es handelt sich um zweckbefristete Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Die berufspraktische Ausbildung findet in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Heiligengrabe statt.
Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt in der Regel wöchentlich an 2 Unterrichtstagen an der von Ihnen gewählten Bildungseinrichtung.
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe S 3.
Voraussetzung:
- die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Sozialassistent) oder
- die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Nach Abschluss des Bewerberauswahlverfahrens sind als weitere Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen bzw. beizubringen:
- der Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einer zugelassenen Bildungseinrichtung,
- ein erweitertes Führungszeugnis,
- vollständiger Impfschutz gemäß der gesetzlichen Vorschriften,
- ein Nachweis über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate) oder ein gültiges Gesundheitszeugnis
Interessentinnen/Interessenten richten Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen – Anschreiben, lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse, ggf. Nachweise über Praktika u.ä. bis zum 07.04.2026, 12.00 Uhr per Mail (nur PDF-Dateien) an folgende Email-Adresse
oder in einem verschlossenen Umschlag adressiert an
Gemeinde Heiligengrabe
Personalverwaltung
Am Birkenwäldchen 1A
16909 Heiligengrabe
Bitte keine Bewerbungsmappen einreichen.
Wird die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform gewünscht, so fügen Sie bitte einen frankierten Briefumschlag bei.
Hinweis:
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden (Art.6 Abs. 1 DSGVO), dass Ihre Unterlagen elektronisch erfasst und bis zu zwei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Gemeinde nicht erstattet.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gemeinde die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke des Bewerberauswahlverfahrens erheben, verarbeiten und nutzen darf.
Kontakt: Personalverwaltung Tel. 033962 67309
