Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst
Bei der Kreisstadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als vollbeschäftigte/r
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (m/w/d)
im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zu besetzen.
Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der zwölf städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals in den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich der besonderen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist.
Ihre Aufgaben bei uns sind alle Tätigkeiten eines klassischen „Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)“, z. B.:
- Beratung/Betreuung
- Krisenintervention
- Inobhutnahmen
- Hilfeplanung
- Vermittlung von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige
- Kinderschutz
- Kooperation mit freien Trägern und Partnern im Gemeinwesen
- sozialräumliches Arbeiten.
Sie verfügen über:
- einen Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter/in (m/w/d), Diplom-Sozialpädagoge/Sozialpädagogin (m/w/d) oder einen vergleichbaren Bachelor- oder Master-Abschluss
- Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Familienrecht
- Kenntnisse der einschlägigen Hilfeformen des SGB VIII
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit und Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln
- Freude an der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen und Konzeptionen
- Kritikfähigkeit und Bereitschaft zu einer Aushandlungs- und Diskurskultur mit Kolleginnen, Kollegen und der Leitung
- Belastbarkeit hinsichtlich hohem Arbeitsaufkommen und Fähigkeit zur professionellen Distanz gegenüber schwierigen und belastenden Einzelfällen
- einen Führerschein der Klasse B und einen PKW (wünschenswert)
- Erfahrungen zu sozialräumlichen Ansätzen Sozialer Arbeit und Erfahrungen in einem Arbeitsbereich der öffentlichen oder freien Jugendhilfe
Wir bieten Ihnen:
- eine Beschäftigung mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD
- ein vielfältiges, abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet in einem motivierten und kollegialen Team
- einen attraktiven Arbeitsplatz und gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- flexible Arbeitszeiten
Darüber hinaus bietet Ihnen die Stadt Heinsberg als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile:
Familienfreundlicher Arbeitgeber
- kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
- längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit)
- grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr
- zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
- grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage pro Jahr („Sonderregelungen“)
- toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens
Finanziell attraktiver Arbeitgeber
- tarifvertraglich festgelegtes Entgelt
- regelmäßige Entgelterhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelttabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts
- Zahlung einer monatlichen Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst in Höhe von 180,- € (bei Teilzeitbeschäftigen erfolgt eine anteilige Zahlung)
- Möglichkeit der Gewährung einer Fachkräftezulage
- monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags
- betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird
- zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich
- jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von ca. 85 %
- Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung)
- Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“)
Sicherer Arbeitgeber
- Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen.
- Alle Ansprüche sind tarifvertraglich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
- Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. Unter anderem sind bei der Stadt Heinsberg drei psychologische Ersthelfende tätig.
- Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen
- regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest
- Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet.
Fortbildungsangebote / berufliche Weiterentwicklung
- Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitenden hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht.
Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung der verschiedenen Geschlechter. Bewerbungen aller Geschlechter werden daher ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsende ist der 17.5.2026.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an:
Stadt Heinsberg
Der Bürgermeister
- Hauptamt -
Postfach 1220
52516 Heinsberg
oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de.
Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten.
Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de).
Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans (Tel.: 02452/14-5110).
