Polizeiärztin / Polizeiarzt (w/m/d)
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Polizeiärztlichen Dienst Böblingen, am Standort Herrenberg folgende Stelle in Teilzeit (50%, 19,75 Stunden / wöchentlich) zu besetzen:
Polizeiärztin / Polizeiarzt (w/m/d)
AUFGABEN:
- Kurativmedizinische Betreuung von Beamtinnen und Beamte in Ausbildung,
- Ärztliche Betreuung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten,
- Arbeits- und sozialmedizinische Betreuung der Beschäftigten,
- Beratungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und präventivmedizinische Maßnahmen
- Ärztliche Versorgung der Polizei im Einsatz.
BEWERBEN KÖNNEN SICH:
Approbierte Ärztinnen und Ärzte mit mindestens 24-monatiger Berufserfahrung in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
VON VORTEIL SIND:
- Facharztqualifizierung in einem der genannten Fachgebiete:
- Allgemeinmedizin,
- Innere Medizin,
- Anästhesie,
- Chirurgie,
- Orthopädie.
- abgeschlossene arbeits-/oder betriebsmedizinische Weiterbildung
- notfallmedizinische Kenntnisse
- Handlungs- und Organisationskompetenz
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- sicheres Auftreten
- Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität und hohe Belastbarkeit
VIELE GUTE GRÜNDE SPRECHEN FÜR IHRE BEWERBUNG:
- Als Teil der Polizei Baden-Württemberg bekommen Sie spannende Einblicke in die Polizeiarbeit,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch individuelle Arbeitsmodelle, gegebenenfalls anteilig in Telearbeit,
- Vielfältige und umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote gegebenenfalls mit Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
- Aktive Unterstützung beim Ausbau Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen,
- Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW sowie dem JobBike BW.
Die Gehaltszahlung erfolgt bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder.
Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, im Rahmen ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung erfahren soll.
Es können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, welche über unser Bewerberportal eingehen.
Weitere Auskünfte können Ihnen bei Personalfragen: Frau Reichardt 0711 2302 1405 und bei Fachfragen: Frau Dr. Hammer 0711 2302 5000 erteilen.
