Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Fachstelle Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VII
Empathisch. Beratend. Gemeinschaftlich.
Beschäftigung: befristet, Teilzeit mit 18 Wochenstunden
Vergütung: EG S14 TVöD SuE
Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie möchten einer sinnstiftenden Tätigkeit im sozialen Bereich nachgehen und suchen ein wertschätzendes Arbeitsumfeld mit echter Work-Life-Balance und vielfältigen Entwicklungsperspektiven? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!
Wir suchen für unser Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Fachstelle Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII
Die Stelle ist mit bis zu 18 Wochenstunden zu besetzen. Davon sind jeweils 9 Wochenstunden befristet bis zum 30.09.2027 und bis zum 30.09.2028.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE.
Ihre Aufgaben:
Sie beraten und begleiten Familien und junge Menschen zu Leistungen der Eingliederungshilfe und übernehmen dabei die bedarfsgerechte Planung, Steuerung und Umsetzung der erforderlichen Hilfen.
Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabenbereich:
Anspruchs- und Bedarfsprüfung
- Sie prüfen Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie individuelle Bedarfe unter Berücksichtigung des SGB IX.
- Sie ermitteln Teilhabebeeinträchtigungen durch Hausbesuche, Gespräche und Hospitationen und dokumentieren die Ergebnisse.
- Sie prüfen notwendige, geeignete und passgenaue Hilfen im Rahmen der Gesamtfallprüfung des Jugendamtes.
Fallführung und Hilfeplanung
- Sie führen Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII und des Teilhabeplanverfahrens.
- Sie entwickeln und steuern bedarfsgerechte und wirtschaftliche Hilfesettings einschließlich Hilfeplanung, Dokumentation und Kontrolle der Zielerreichung.
- Sie bearbeiten Kindeswohlgefährdungen im eigenen Zuständigkeitsbereich gem. § 8a SGB VIII und veranlassen erforderlichenfalls Inobhutnahmen oder familiengerichtliche Verfahren.
Sozialverwaltungsrechtliche Umsetzung
- Sie setzen Eingliederungshilfeleistungen unter Anwendung der einschlägigen sozialrechtlichen Vorschriften um.
- Sie prüfen Vor- und Nachrangregelungen, nehmen an Teilhabeverfahrenskonferenzen und Teilhabeplanungen teil.
Fachberatung und Vernetzung
- Sie beraten Fachkräfte der Sozialen Dienste sowie anderer Behörden und Institutionen zu Leistungsberechtigung, Leistungsart und Leistungsumfang der Eingliederungshilfe.
- Sie wirken in regionalen und überregionalen Netzwerken zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII mit.
Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Pahlke unter 02103/ 72-1588 bzw. barbara.pahlke@hilden.de.
Ihr Profil:
Was Sie zwingend mitbringen müssen:
- Erfolgreicher Studienabschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder ein Studienabschluss in vergleichbaren Studiengängen wie Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Kindheitspädagogik oder ein anderer für die Tätigkeit förderlicher Studienabschluss
Wir erwarten darüber hinaus folgende Kompetenzen:
Informationsverarbeitungs- und Lernkompetenz — ■■■□□
Sie erfassen rechtliche, fachliche und fallbezogene Informationen und übertragen diese auf die Bearbeitung von Eingliederungshilfen.
Anwendungskompetenz — ■■■□□
Sie wenden sozialrechtliche und pädagogische Fachkenntnisse strukturiert in Fallprüfung, Hilfeplanung und Leistungsgewährung an.
Selbstorganisationskompetenz — ■■■□□
Sie planen Fallbearbeitung, Gespräche, Dokumentation und gesetzliche Verfahrensschritte eigenständig und fristgerecht.
Kreativität — ■■□□□
Sie entwickeln praktikable Ansätze für atypische Fallkonstellationen und die Weiterentwicklung fachlicher Prozessstandards.
Kommunikationsfähigkeit — ■■■■□
Sie führen anspruchsvolle Gespräche mit jungen Menschen, Personensorgeberechtigten, Leistungserbringern und Behörden klar und adressatengerecht.
Konfliktfähigkeit — ■■■■□
Sie thematisieren unterschiedliche Interessen im Hilfeplanverfahren sachlich und wirken auf tragfähige Vereinbarungen hin.
Kritikfähigkeit — ■■■□□
Sie nehmen fachliche Rückmeldungen auf und berücksichtigen berechtigte Hinweise bei Fallbearbeitung und Prozessgestaltung.
Serviceorientierung — ■■■□□
Sie bearbeiten Anliegen von Leistungsberechtigten und Beteiligten verlässlich innerhalb des gesetzlichen Handlungsrahmens.
Netzwerk-Kompetenz — ■■■□□
Sie nutzen regionale und überregionale Kontakte für Abstimmungen, Informationsaustausch und koordinierte Hilfeverfahren.
Verantwortungsbereitschaft — ■■■□□
Sie treffen und dokumentieren Entscheidungen zu Hilfebedarf, Leistungsumfang und erforderlichen Schutzmaßnahmen nachvollziehbar.
Veränderungskompetenz — ■■■□□
Sie übertragen neue rechtliche und fachliche Anforderungen auf Hilfeplanung, Fallsteuerung und Prozessstandards.
Selbstentwicklungskompetenz — ■■□□□
Sie halten Ihre Kenntnisse zur Eingliederungshilfe und zur aktuellen Rechtsprechung durch fachliche Weiterbildung auf dem erforderlichen Stand.
Einsatzbereitschaft / Initiative — ■■■□□
Sie bearbeiten zugeordnete Fälle eigenständig und greifen notwendige Verfahrensschritte rechtzeitig auf.
Selbstreflexionsfähigkeit — ■■■□□
Sie überprüfen die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Gespräche, Entscheidungen und Hilfeverläufe und ziehen daraus Folgerungen für die weitere Bearbeitung.
IT-Anwendungskompetenz — ■■□□□
Sie nutzen Standardsoftware, Dokumentenmanagement und digitale Kommunikationsmittel für Fallbearbeitung und Dokumentation.
Medienkompetenz — ■■□□□
Sie setzen digitale Informations- und Kommunikationsmedien sachgerecht für Abstimmungen und fachlichen Austausch ein.
(Erläuterung der aufgeführten Ausprägungsgrade der Kompetenzen: ■□□□□ grundlegend ausgeprägt/ ■■□□□ Solide ausgeprägt/ ■■■□□ gut ausgeprägt/ ■■■■□ sehr gut ausgeprägt/ ■■■■■ außerordentlich ausgeprägt)
Warum die Stadt Hilden?
Darauf können Sie sich freuen:
- Ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit Sinn und Perspektive
- Ein wertschätzendes Miteinander und eine gute Arbeitsatmosphäre
- Flexible Arbeitszeiten und gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot sowie Entwicklungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachbereichen
- Leistungsgerechte Vergütung nach TVöD SuE bzw. LBesG NRW inkl. Zusatzversorgung
- 25 % Klimazuschuss auf das Deutschlandticket
- Unterstützung in unterschiedlichen Lebensphasen durch externe Beratungsangebote
Vielfalt ist unsere Stärke! Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. amit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
Ihre Karriere bei uns beginnt hier – bewerben Sie sich!
Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter der Telefonnummer 02103 / 72 - 1168 bzw. bewerbung@hilden.de.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 27.09.2026!

