eine Lebensmittelkontrolleurin bzw. einen Lebensmittelkontrolleur (m/w/d)
Der
Landkreis Hildesheim
beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Lebensmittelkontrolleurin bzw. einen Lebensmittelkontrolleur (m/w/d)
unbefristet im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz einzustellen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 bzw. 40 Wochenstunden im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, die grundsätzlich teilzeitgeeignet ist.
Die Aufgaben sind nach EG 9a TVöD bzw. Bes.-Gr. A 9 (LG 1) NBesG bewertet. Bei einem unmittelbaren Wechsel aus dem öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, die derzeitige Stufenzuordnung und die zurückgelegte Stufenlaufzeit zu berücksichtigen. Für bereits verbeamtete Bewerbende kommt auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis (durch Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) in Betracht.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung –Lebensmittelkontrolldienst-
- Betriebsprüfungen und Nachkontrollen einschließlich Vollzugsdienst:
- Selbstständige Entscheidung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen
- Ermittlung von Straftat- und Owi-Tatbeständen, rechtliche Würdigung, Berichte und Fotodokumentationen für die Einleitung von Owi-Verfahren und ggfls. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
- Zeugenaussagen vor Gericht
- Bericht und Fotodokumentationen für die Fertigung von Mängelbescheiden des Innendienstes
- Sensorische Überprüfung von Lebensmitteln
- Überprüfung der betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherstellung von hygienisch einwandfrei beschaffenen Lebensmitteln von Herstellern und Inverkehrbringern von Lebensmitteln
- Beteiligung in baurechtlichen Genehmigungsverfahren
- Probenahmen:
- Probenahme von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen aufgrund von Anforderungsplänen der Staatlichen Untersuchungsämter und eigener Entscheidung
- Fachspezifische Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Probebeanstandungen
- Beratung der Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Gewerbetreibenden
- Vollzugsdienst:
- Vollzugsmaßnahmen auf Ersuchen anderer Ämter
- in Einzelfällen Überprüfungen von Tierhaltungen gemeinsam mit dem Amtstierarzt bzw. Amtstierärztin
Voraussetzungen:
- Lebensmittelkontrolleur*in nach der Lebensmittelkontrolleur-VO
- Die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst
- Für die Aufgabenerledigung vor Ort ist die Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3) erforderlich und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung anfallender Reisekosten nach den im öffentlichen Dienst üblichen Regelungen. Sofern aus gesundheitlichen Gründen keine Fahrerlaubnis erworben werden kann, erfolgt eine weitergehende Betrachtung des Einzelfalls.
- Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung
Idealerweise verfügen Sie über:
- Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick mit ziel- und ergebnisorientierten Problemlöseverhalten sowie Teamfähigkeit
- Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, BALVI, etc.)
- Erwartet wird zudem die gelegentliche Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb des Arbeitszeitrahmens im Rahmen entsprechender Überstundenanordnungen
Wir bieten:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten / zur Telearbeit
- Eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
- Betriebliche Altersvorsorge, tarifliche Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Aktive Gesundheitsförderung durch eigene Angebote
- Attraktive Sport- und Gesundheitsangebote durch Firmenfitness im Hansefitverbund
- Möglichkeiten zur gezielten persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildung
- Einen Zuschuss zum Deutschlandticket-Job
- Betreuungsmöglichkeit für Kinder von 1 bis 6 Jahren in der Betriebs-KiTa im Kreishaus
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein.
Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Bewerbende werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
In Papierform eingereichte Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgeschickt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ablichtung Zeugnisse sowie lückenlose Nachweise über alle bisherigen Tätigkeiten inkl. Zeugnisse für abgeschlossene Beschäftigungsverhältnisse) richten Sie bis zum 29.08.2026 bitte per Online-Bewerbung über das Bewerbungsmanagement (https://bewerbung.landkreishildesheim.de) an den Landkreis Hildesheim. Ansprechperson für das Stellenbesetzungsverfahren im Amt für Personal, Organisation und Digitalisierung ist Frau Seidel (Tel. 05121/309-2311). Für fachliche Rückfragen steht Ihnen die die kommissarische Amtsleitung des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Frau Dr. Bekedorf (Tel. 05121/309-9374), gerne zur Verfügung.
