Leitung Gemeindekasse (m/w/d)
Die Gemeinde Hörselberg-Hainich beabsichtigt zum 01.04.2027 die Stelle
Leitung Gemeindekasse (m/w/d)
zu besetzen.
Der Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen:
- Leitung und Organisation der Gemeindekasse
- Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs der Gemeinde und kommunaler Beteiligungen
- Verbuchung von Ein- und Auszahlungen
- Sicherung der Kassenmittel und Liquiditätsplanung
- Forderungsmanagement
- Überwachung und Prüfung kassenmäßiger Abschlüsse
- Jahresabschlussarbeiten
- Erstellung von Statistiken
Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
Persönliche Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbare Ausbildung
- sehr gute Kenntnisse im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Kameralistik)
- sehr gute Kenntnisse in den fachbezogenen EDV-Anwendungen (z. B. H&H proDoppik)
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- sicheres und verbindliches Auftreten
- Organisationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Kommunikationsstärke
- Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
- selbstständiges, verantwortungsbewusstes und strukturiertes Arbeiten
Unser Angebot an Sie:
- unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Std./Woche)
- Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen
- flexible Arbeitszeiten
- steuerfreier Sachbezug
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (mindestens Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen) bis zum 15.11.2026 an
Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich
Personalverwaltung
Hauptstraße 90 A
99820 Hörselberg-Hainich
oder per E-Mail an: d.fuchs@hoerselberg-hainich.de
Beachten Sie bitte, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns entsprechende Nachweise hierüber vorlegen.
Wir fördern die Chancengleichheit und Vielfalt der Mitarbeitenden. Hierbei unterstützen wir auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, deren Bewerbung bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt wird. Bewerbungen von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Rücksendungen von Bewerbungen erfolgen nur, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird.
Kosten, die durch das Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.
Hörselberg-Hainich, den 09.10.2026
gez. Sven Kellner
Bürgermeister

