Hauptamtliche/r Bürgermeister*in für die Gemeinde Hohenlockstedt (m/w/d)
Bei der Gemeinde Hohenlockstedt – Kreis Steinburg – ist zum 01.10.2027 die Stelle
einer hauptamtlichen Bürgermeisterin / eines hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
zu besetzen.
Der bisherige ehrenamtliche Bürgermeister stellt sich nicht zur Wahl.
Es handelt sich um eine Beamtenstelle als Beamtin/Beamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Dienstbezüge werden nach der Besoldungsgruppe A 15 gewährt. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Kommunalbesoldungsverordnung gewährt.
Die Gemeinde Hohenlockstedt am Rande des Naturparks Aukrug ist ein ländlicher Zentralort mit ca. 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und liegt im Kreis Steinburg ca. 65 km nördlich von Hamburg. Die Gemeinde Hohenlockstedt ist eine amtsangehörige Gemeinde und wird durch das Amt Kellinghusen verwaltet.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hohenlockstedt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl findet am 18.04.2027 statt; eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 09.05.2027 vorgesehen.
Wählbar ist, wer
- die Wählbarkeit zum deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können einreichen:
- eine in der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenlockstedt vertretene politische Partei oder Wählergruppe. Jede Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen oder sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.
- jede Bewerberin oder jeder Bewerber für sich selbst.
Wird eine Bewerbung über eine politische Partei oder Wählergruppe angestrebt, ist diese direkt anzusprechen.
In diesem Zusammenhang wird auf die amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Hohenlockstedt über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 22.10.2026 verwiesen – hier auf der Homepage zu finden unter „Amtliche Bekanntmachungen – Bekanntmachungsnummer 174/2026“ Amt Kellinghusen: Amtliche Bekanntmachungen.
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist
Montag, der 22.02.2027, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).
Nähere Auskünfte über das Einreichungsverfahren können im Wahlamt unter 04822 39 111 oder unter wahl@amt-kellinghusen.de eingeholt werden.
Gez. Wolfgang Wein
Gemeindewahlleiter

