Gemeindearbeiter / Bauhofmitarbeiter
Aufgrund der Übernahme der Winterdienst- und Grünschnittarbeiten durch den Bauhof der Gemeinde Huy, soll ein Bauhofmitarbeiter vorerst befristet eingestellt werden. Bei Vorliegen der stellen- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis möglich.
Aufgabenprofil:
- Pflege von Grünanlagen einschließlich Hecken- und Strauchschnitt
- Winterdienstleistungen (manuelle und maschinelle Schneebeseitigung) auf den Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde (Änderungen im endgültigen Aufgabenbereich bleiben vorbehalten)
Qualifikation:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf
weitere Anforderungen:
- zielorientiertes, selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
- Führerschein mind. Klasse C1E
- Bereitschaft zu möglichen Wochenend- und Feiertagsdiensten, Übernahme des Rufbereitschaftsdienstes (nach SOG LSA)
- Bereitschaft zur aktiven Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
- wünschenswert: Kettensägenschein
Leistungen:
- anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Vollzeit (39 Stunden / Woche)
- Vergütung nach TVÖD VKA - Entgeltgruppe 5
- befristetes Beschäftigungsverhältnis (12 Monate)
Sonstiges:
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Zeugnisse und stellenbezogene Nachweise) senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@gemeinde-huy.de (zusammengefast in einer Datei, nicht mehr als 10 MB)
Bewerbungsfrist: 25.08.2026
Wir weisen darauf hin, dass von Seiten der Gemeinde Huy im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt- und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.
Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung fügen Sie den Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis bei. Gemäß § 9 BrSchG LSA können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.
Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d) finden Sie auf unserer Homepage unter www.gemeindehuy.de unter der Rubrik "Aktuelles".
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
