Ausbildung: Verwaltungswirt (m/w/d) — Standort Ingolstadt
Wir verbinden Tradition und Innovation: Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Respekt – kombiniert mit moderner Arbeitsweise, Teamgeist und digitalem Fortschritt. Wenn Sie eine fundierte, zukunftssichere Ausbildung mit Übernahmeperspektive suchen, sind Sie bei uns richtig.
Kurzprofil
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord ist eines von zehn Polizeipräsidien, welches dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnet ist. Mit Sitz in Ingolstadt vereint das Präsidium 34 Polizeiinspektionen, darunter die Polizeiinspektionen, die Kriminalpolizeiinspektion, die Verkehrsinspektionen und die Einsatzzentrale. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über 7.256 km² und umfasst zehn Landkreise sowie die kreisfreie Stadt Ingolstadt – insgesamt leben hier mehr als 1,6 Millionen Menschen.
So läuft die Ausbildung ab
- Dauer: 2 Jahre (gesamt)
- Aufbau: 5 Monate Fachlehrgänge + 19 Monate berufspraktische Abschnitte
- Fachlehrgänge: Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) in München oder Nürnberg
- Praxis: Praxisabschnitte am Polizeipräsidium Oberbayern Nord - Sie erhalten Einblicke in die Bereiche des Personalwesens, Rechtsangelegenheiten, Haushalt, Liegenschaften u. v. m.
- Mehr Infos: https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungswirte-qe2nvd/
Wen wir suchen
Sie verfügen über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen bzw. höherwertigen Schulabschluss (z. B. Realschule, Fachhochschulreife, Abitur).
Besonders wichtig sind uns dabei Ihre persönlichen Fähigkeiten:
- Eigenverantwortung – Sie arbeiten selbstständig und übernehmen Verantwortung für Ihre Aufgaben.
- Teamarbeit – Sie arbeiten kollegial und erzielen gemeinsam Ergebnisse.
- Kommunikation – Sie verfügen über sichere Deutschkenntnisse und eine klare schriftliche sowie mündliche Ausdrucksweise.
- Affinität zu rechtlichen Fragestellungen und Lesebegeisterung – Sie arbeiten gern mit Gesetzestexten und juristischen Unterlagen; genaues und sorgfältiges Lesen zählt zu Ihren Stärken.
Weitere Voraussetzungen:
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Zugangsvoraussetzungen (§ 7 Beamtenstatusgesetz) und erfolgreiche Teilnahme an der LPA-Auswahlprüfung
- Einhaltung der Altershöchstgrenze: Bei Dienstantritt darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
- Gesetzestreue, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Gesundheitliche Eignung
Hinweis: Diese Ausbildung ist auf Tätigkeiten im Verwaltungsbereich ausgerichtet und umfasst keine klassischen Streifendienste. (Bewerbungen für den Polizeivollzugsdienst sind über team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung möglich.)
Das bieten wir
- Anwärterbezüge während der Ausbildung: ca. 1.509,93 € (brutto, Stand: Mai 2026)
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr, zusätzlich 24.12. und 31.12. dienstfrei
- Dienst‑Laptop während der Ausbildung
- Übernahmemöglichkeit nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in die 2. Qualifikationsebene (Besoldungsgruppe A6) mit aktuellem Grundgehalt von derzeit ca. 2.960,92 € (brutto, Stand: Mai 2026)
- Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A9Z bei entsprechender Leistung
- Work-Life-Balance: moderner Arbeitsplatz, gute Fortbildungsangebote und flexible Arbeitszeitmodelle
- Abwechslungsreiche Verwaltungstätigkeiten in den Bereichen Personalwesen, Rechtsangelegenheiten, Haushalt und Liegenschaften
Ansprechpartner
Ansprechpartner beim Sachgebiet PV 2 - Personal
Frau Schimani | Telefon: +49 841 9343 – 1362 (vormittags)
Herr Sendelbeck | Telefon: +49 841 9343 – 1345 (ganztags)
Bewerbungsunterlagen & Fristen
Bitte laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 31.08.2026 hoch.
Warum Sie sich bewerben sollten
- Sie übernehmen Verantwortung, arbeiten im Team und kommunizieren klar.
- Sie suchen ein sicheres, zukunftsfestes Berufsfeld mit klaren Aufstiegs‑ und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung fristgerecht ein – wir freuen uns auf Ihre Unterlagen!
Rechtliche Hinweise
- Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord weist darauf hin, dass eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch von der Zustimmung zu einer Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen sowie dem positiven Ergebnis der Überprüfung abhängig gemacht wird.
- Bei der Stellenbesetzung wird die Zustimmung zu einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. Art. 60a Abs. 5 PAG) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.
- Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sofern Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben oder einer/einem Schwerbehinderten gleichgestellt sind, bitten wir Sie uns diesen Umstand mittels eines Bescheids bzw. eines Schwerbehindertenausweises nachzuweisen.
