Alarmkalenderbeauftragte (m/w/d)
Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Alarmkalenderbeauftragte (m/w/d)
zu besetzen.
Beschäftigte: E 10 - E 11 TVöD | 39 Wochenstunden | unbefristet
Beamte: A 10 - A 11 LBesG | 40 Wochenstunden
Eine abschließende Bewertung steht noch aus
Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:
- Behördeninterne Koordination der Zivilen Alarmplanung im Kontext der Konzeption Zivile Verteidigung
- Erstellung und Pflege eines Alarmplans / Alarmkalenders unter Beteiligung der fachlich verantwortlichen Organisationseinheiten
- Umsetzung der Zivilen Alarmplanung in der eigenen Dienststelle und ggf. im nachgeordneten Bereich
- Wahrnehmung der Funktion eines fachlichen Multiplikators
- Steuerung der Umsetzung der Zivilen Alarmplanung im Alarmfall
Ihr Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten sowie der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs II
- oder einen vergleichbaren Bachelorabschluss
- mehrjährige Berufserfahrung
- Strukturverständnis für ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit
- Kenntnisse über behördeninterne Aufbau- und Ablauforganisation
- Grundkenntnis des Konzeptes "Gesamtverteidigung" sowie der (Konzeption der) Zivilen Verteidigung einschließlich der einschlägigen Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze
- Organisationsgeschick
- Fähigkeit zu selbstständigem und systematischem Arbeiten und analytischem Denken
- Bereitschaft Fortbildungsangebote des Landes / des Bundes zu Aufgaben der Zivilverteidigung zu nutzen
- Durchsetzungsstärke
- Teamfähigkeit
Was wir bieten:
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
- Jobticket
- Jobrad
- motivierte und freundliche Kolleginnen und Kollegen
- bedarfsorientierte Fortbildungen
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
- leistungsorientierte Bezahlung
Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.
Bewerbungen von Teilzeitkräften auf Vollzeitstellen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sich durch die Kombination von Stundenanteilen mehrerer Bediensteter ein Vollzeitäquivalent ergibt.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSGVO i. V. m. § 4 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
