Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 1.3 - Finanzen und Kreiskasse -
Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum 01.07.2026 eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 1.3 – Finanzen und Kreiskasse
zu besetzen.
E 6 TVöD | 29,25 Wochenstunden | unbefristet
Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:
- Kontoauszugverbuchung der täglichen Ein- und Auszahlungen der Sonderkasse Abfallwirtschaft
- Überprüfung, Verbuchung und Erstellung täglicher Kassenabschlüsse
- Bearbeitung von eingehenden digitalen Anordnungen der Vorgangsverbuchung
- Zuordnung, Auflösung und Auszahlung von Verwahrgeldern
- Erstellung von Abbuchungs- und Auszahlungsläufen
- Prüfung von unklaren Zahlungen
- Erstellung der Mitteilungsverordnung
- Eingabe von SEPA-Lastschriftmandaten
- Bürgerverwaltung
Ihr Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs I
- alternativ: Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder als Rechtsanwaltsfachangestellter mit der Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang I zu absolvieren oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder einer gleichwertigen Ausbildung jeweils mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der Buchhaltung
- Verantwortungsbewusstsein
- Entscheidungsfähigkeit
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- sichere Anwendung von EDV-Systemen (Fach- und Office-Programme)
Was wir bieten:
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
- Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten
- betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
- bedarfsorientierte Fortbildungen
- einen modernen Arbeitsplatz
- motivierte und freundliche Kolleginnen und Kollegen
- Jobrad
- Jobticket
Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSGVO i. V. m. § 4 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
