Gemeindearbeiter (m/w/d) in der Gemeinde Kamern
Öffentliche Stellenausschreibung
In der Gemeinde Kamern ist, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates,
zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Gemeindearbeiter (m/w/d)
Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA
in Vollzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
Einsatzort: gesamtes Gebiet der Gemeinde Kamern
Arbeitsaufgaben*:
- regelmäßige größere Mäharbeiten und Baumschnittarbeiten
- Winterdienst auf den Gemeindestraßen
- Reinigungsdienste
- Hausmeisterdienste in den Bereichen Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Sanitär und Informations- und Kommunikationstechnik
- Verkehrssicherung im Außenbereich, Grünflächenpflege, Baumschnittarbeiten
- kleinere Reparaturen in Gemeindegebäuden
- Pflege von Anpflanzungen an Kommunalgebäuden
- kleinere Waldarbeiten wie Ausforsten usw.
- Prüfung und Kleinreparaturen an Spielgeräten (auf kommunalen Spielplätzen)
- Reinigung der Straßensinkkästen für Oberflächenwasser
- Kehrarbeiten vor öffentlichen Gebäuden
- Transportarbeiten mit Kommunalfahrzeugen (z.B. Marktstände, Mäher, Möbel etc.)
- sämtliche vorbereitenden, unterstützenden und nachbereitenden Tätigkeiten im Rahmen von städtischen Veranstaltungen
- unterstützende Tätigkeiten auf dem Campingplatz in Schönfeld nach Absprache und entsprechender Einweisung
* Arbeitsaufgaben nicht abschließend
Voraussetzungen:
- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im handwerklichen Bereich (vorzugsweise im technischen Bereich mit mehrjähriger Berufserfahrung)
- in Deutschland anerkannter und gültiger Führerschein der Klassen B und BE (zwingend erforderlich bzw. die Bereitschaft, den Führerschein der Klasse BE auf eigene Kosten schnellstmöglich zu erwerben); Führerschein Klasse T und LKW-Führerschein wünschenswert
- Befähigung zum Bedienen von Motorsägen (Motorkettensägeschein) oder die Bereitschaft, diese Befähigung auf eigene Kosten schnellstmöglich zu erwerben
- Befähigung zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen wünschenswert oder die Bereitschaft, diese Befähigung zu erlangen
- Übernahme von Bereitschaftsdiensten (z.B. Winterdienst)
- umsichtige, eigenständige und zuverlässige Arbeitsweise
Im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeit wird die Bereitschaft zur Arbeit auch am Wochenende und an Feiertagen erwartet (während der Saison auf dem Campingplatz in Schönfeld und an der Badestelle in Kamern zwingend erforderlich).
Da die Gemeinde Kamern um die berufliche Förderung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren bemüht ist, werden aktive Feuerwehrmitglieder ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Sollten Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, gibt Ihnen der Bürgermeister der Gemeinde Kamern unter der Tel.-Nr. 039382/254 oder auf Anfrage per E-Mail (gemeinde@kamern.com) gern Auskünfte. Für personalrechtliche Fragen steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Frau Hoßbach, unter der Tel.-Nr. 039323/840-19 zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen, lückenloser Tätigkeitsnachweis) richten Sie bitte bis zum 11.08.2026 an die:
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Fachbereich Zentrale Dienste – Personalamt
Stichwort: „Stellenausschreibung Kamern“
Bismarckstraße 12
39524 Schönhausen (Elbe)
oder als Online-Bewerbung (max. 4 MB, Dateianhänge ausschließlich im PDF-Format) an:
personal@elbe-havel-land.de
Nicht aussagefähige bzw. nicht vollständige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der Woche vom 31.08.2026 bis 04.09.2026 statt.
Hinweise:
Bevor Sie sich bewerben, beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise auf unserer Homepage www.elbe-havel-land.de unter dem Punkt „Verwaltung“, „Datenschutz“, „Informationspflicht im Bewerberverfahren“.
Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt. Die Rücksendung der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn ein ausreichend großer frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung einschließlich Reisekosten werden nicht übernommen.
gez. Brandt
Bürgermeister
