Bearbeiterin/Bearbeiter im Referat VI 27 "Allgemeine Finanzverwaltung (ohne Kapitel 1116), Finanzverfassungs-/Haushaltsrecht" (m/w/d)
Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Expertin/ Experte für Haushaltsrecht gesucht!
Im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein ist spätestens zum 01.01.2027 die Stelle
einer Bearbeiterin/ eines Bearbeiters (m/w/d)
im Referat VI 27 „Allgemeine Finanzverwaltung – Einzelplan 11 (ohne Kapitel 1116), Finanzverfassungsrecht, Haushaltsrecht“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Im Finanzministerium gestalten wir mit 300 Mitarbeitenden aus unterschiedlichsten Fachrichtungen die Finanz- und Haushaltspolitik, das Steuerwesen sowie den Hochbau des Landes – und bieten Ihnen vielfältige Chancen, sich einzubringen und weiterzuentwickeln.
Das Referat VI 27 ist eines von derzeit sechs Referaten in der Abteilung VI 2 "Haushalt". Neben der Zuständigkeit für den Einzelplan 11 (ohne Kapitel 1116) ist Kernaufgabe des Referates das Haushaltsrecht und das Finanzverfassungsrecht. In den Aufgabenbereich des Referates fallen zwei Drittel der Einnahmen des Landes und ein Viertel seiner Ausgaben. Das Team des Referates VI 27 beschäftigt sich somit regelmäßig mit großen Summen oder beim Finanzverfassungsrecht und beim Haushaltsrecht mit Fragen von besonderem Gewicht und grundsätzlicher Bedeutung. Damit gehört die Beratung der Hausleitung zu den unterschiedlichsten, auch politischen Themen zum täglichen Geschäft des Referates VI 27.
Ihre Aufgaben
Sie beschäftigen sich mit Einzelfragen zum Haushaltsrecht, Landeshaushaltsordnung und Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (ohne Kassenrecht) und koordinieren das Gesetzgebungsverfahren für Haushaltsgesetz und Haushaltsbegleitgesetz.
Im Detail:
- Einzelfragen zum Haushaltsrecht einschließlich Zuwendungsrecht, Landeshaushaltsordnung und Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (ohne Kassenrecht), Einzelfragen zum Haushaltsgesetz und Haushaltsbegleitgesetz,
- Koordinierung im Gesetzgebungsverfahren für Haushaltsgesetz und Haushaltsbegleitgesetz,
- stellvertretende Mitgliedschaft im Bund/Länder Arbeitsausschuss „Haushaltsrecht und Haushaltssystematik“, Vertretung des Landes im Bund Länder-Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens gern. § 49a Haushaltsgrundsätzegesetz sowie Vorbereitung und Auswertung der Sitzungen,
- Haushaltstechnische Richtlinien und
- Aufbau und Pflege einer Wissensdatenbank „Haushaltsrecht“
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Laufbahn Allgemeine Dienste oder Steuerverwaltung, ein abgeschlossener Qualifizierungslehrgang II oder eine erfolgreiche Teilnahme an einem vergleichbaren Prüfungslehrgang des öffentlichen Dienstes
- die Fähigkeit, komplexe Fragestellungen zu durchdringen und diese systematisch zu lösen
- ausgeprägte Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit und Teamfähigkeit
Zudem wären wünschenswert:
- Praktische Berufserfahrungen in Aufgaben mit Haushaltsbezug
- Interesse an politischen und gesetzgeberischen Prozessen bei Bund und Land, da sich viele gesellschaftliche Fragestellungen und Herausforderungen im Einzelplan 11 widerspiegeln.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A13 SHBesO erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E12 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
26.06.2026
an das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat VI 12 - Kennwort: VI 274 - Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel, vorzugsweise in elektronischer Form an (Bewerbungen@fimi.landsh.de). Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für personalrechtliche Fragen (insbesondere beamten- oder tarifrechtliche Fragen) sowie Fragen zum Verfahren steht Frau Tanja Becker (Tanja.Becker@fimi.landsh.de oder Telefon 0431/988-3967) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und der damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Martin Jerratsch (Martin.Jerratsch@fimi.landsh.de oder Telefon 0431/988-3989)
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
