Bewährungshelfer/in bei dem Landgericht Kiel, Einrichtung Norderstedt
Öffentliche Stellenausschreibung
Bei dem Landgericht Kiel ist zum 01. April 2027 die
einer Bewährungshelferin/eines Bewährungshelfers (m/w/d)
in der Einrichtung
Norderstedt
in Teilzeit mit 0,75 Arbeitskraftanteilen zu besetzen.
Die Stelle setzt sich aus einem unbefristeten Stellenanteil in Höhe von 0,5 und einem bis zum 31.12.2027 befristeten Stellenanteil von 0,25 Arbeitskraftanteilen zusammen.
Über uns
Das Landgericht Kiel ist eines der vier Landgerichte des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit etwa 195 Beschäftigten. In der Bewährungshilfe sind zur Zeit 27 Bewährungshelfer:innen, davon drei in Norderstedt eingesetzt.
Ihre Aufgaben
- Durchführung der Bewährungshilfe nach den einschlägigen bundes- und landes-rechtlichen Vorschriften: Hilfe und Unterstützung bei der sozialen Integration von Straffälligen
- Planung und Durchführung von Maßnahmen, die der Verbesserung der Lebenslage und der Resozialisierung der Probandinnen und Probanden dienen
- Teilnahme an Hauptverhandlungen, Durchführung von Sprechstunden und Hausbesuchen, Wahrnehmung von Gerichtshilfeaufgaben
- Einzelfallübergreifende Zusammenarbeit mit allen Behörden, Stellen, Verbänden, Vereinen und Personen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein und den Standards der Leistungserbringung für die Bewährungshilfe beitragen können sowie Koordinierung ihrer Maßnahmen und Tätigkeiten
- Dokumentation der Fallverläufe und Erstellung von Berichten und Resozialisierungsplänen
- Konzeption und Fortentwicklung des Arbeitsfeldes Bewährungshilfe
- Wahrnehmung der notwendigen Verwaltungsaufgaben
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Fachhochschulabschluss als Dipl.-Sozialpädagoge/in bzw. Diplom-Sozialarbeiter/in oder Bachelor of Arts „Soziale Arbeit“ mit staatlicher Anerkennung
- systematische, lösungsorientierte und selbstständige Arbeitsweise
- wertschätzende und ressourcenorientierte Grundhaltung in der Kommunikation und Kooperation nach Innen wie nach Außen
- Führerschein der Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich
Zudem wäre wünschenswert:
- Kommunikationsfähigkeit
- Organisationskompetenz
- Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Supervision
- Kenntnisse der ambulanten Straffälligenhilfe oder der sozialen Strafrechtspflege sind wünschenswert, aber keine Einstellungsvoraussetzung
Wir bieten Ihnen
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 15 TV-L.
Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima und die Einbindung in Teamstrukturen
- ein vielseitiges Fortbildungsangebot
- Supervision
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- Firmenfitnessangebot epassi
- Deutschland-Jobticket für die Nutzung des ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen und ggf. eine Einverständniserklärung zur
Einsichtnahme in Ihre Personalakte richten Sie bitte bis zum
8. Dezember 2026
an die Präsidentin des Landgerichts Kiel, Harmsstraße 99 – 101,24114 Kiel - gern elektronisch an verwaltung@lg-kiel.landsh.de. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen 51-E - LG Kiel-3859/2026 an. Etwaige Vorstellungsgespräche sind am 17.12.2026 geplant.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf
der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des
Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Bromberger (Tel. 0431/604-1542) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Bewährungshilfe erhalten Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bewaehrungshilfe/bwh_allgemeine_info.html?nn=ddfe0703-6f26-4ae5-870a-fdd51947cd86.

