Dualer Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik
Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sucht zum 01. September 2026
30 Studierende für den Dualen Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädgogik
Über uns
Die Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik beinhaltet ein Masterstudium an der Europa-Universität Flensburg (EUF) und den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik in einer dreijährigen Ausbildungsmaßnahme. Die inhaltlichen
Schwerpunkte des Studiums und des Vorbereitungsdienstes liegen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen „Lernen“ und „emotional-soziale Entwicklung“ sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Im ersten Ausbildungsjahr besucht der/die Studierende die für diesen Studiengang erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF und absolviert zwei schulische Blockpraktika. Im zweiten Ausbildungsjahr finden zusätzlich zu den erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF tageweise Ausbildungsveranstaltungen am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen
Schleswig-Holstein (IQSH) statt und es ist ein weiteres schulisches Blockpraktikum zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen an der EUF werden in den Vorlesungszeiten regelmäßig an einem Tag online durchgeführt. Im dritten Ausbildungsjahr finden an drei
Tagen Ausbildungsveranstaltungen (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht) an der jeweiligen Ausbildungsschule und an einem Tag am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) statt. In allen drei Ausbildungsjahren dient ein Tag in der Woche dem Selbststudium.
Nach erfolgreichem Abschluss des Dualen Masterstudiums und des Vorbereitungsdienstes erfolgt eine unbefristete Weiterbeschäftigung in der Regel an der Ausbildungsschule. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kommt gegebenenfalls auch eine Übernahme im Beamtenverhältnis in Betracht. Im Gegenzug verpflichtet sich die Studierende/der Studierende im Anschluss an die Ausbildungsmaßnahme mindestens drei Jahre im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein an einem Förderzentrum als Lehrkraft tätig zu sein. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtung hätte die Rückforderung eines Teils der
gezahlten Ausbildungsvergütung zur Folge.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Studiengang nicht KMK anerkannt ist.
Der Vorbereitungsdienst findet daher im Quereinstieg statt und schließt mit der Staatsprüfung ab.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
1. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen
Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) in
Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik
oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LP in diesen Feldern und davon
mindestens 30 LP im Bereich Bildungswissenschaften erworben wurden
UND
2. eine einschlägige pädagogische Berufspraxis von mindestens einem Jahr
Vollzeitumfang, die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre
vor dem Beginn des Dualen Masterstudiums Lehramt Sonderpädagogik ausgeübt
wurde. Die Fünfjahresfrist kann um Eltern- und Pflegezeiten verlängert werden. Der
Vollzeitumfang kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit
bestehen.
Der Besitz eines Führerscheins wird empfohlen.
Bewerberinnen und Bewerber, die einen nicht deutschsprachigen Bachelorabschluss erworben haben, müssen gemäß § 2 Absatz 3 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik einen Nachweis ausreichender Deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des
Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Wir bieten Ihnen
Entgelt in Höhe der Anwärterbezüge für das Lehramt für Sonderpädagogik.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Jetzt bewerben!
Bewerbungen müssen mit tabellarischem Lebenslauf einschließlich der Kontaktdaten (Telefon- und Handynummer, E-Mail-Adresse), Zeugnisunterlagen sowie einem Nachweis über die bisherige Tätigkeit
bis spätestens zum 29.04.2026
unter der E-Mail-Adresse duales-masterstudium-sonderpaedagogik@bimi.landsh.de eingereicht werden. Nach Annahme eines Einstellungsangebotes sind weitere Unterlagen (z.B. beglaubigte Kopien der universitären Abschlüsse) kurzfristig nachzureichen. Nachfragen richten Sie bitte an duales-masterstudium-sonderpaedagogik@bimi.landsh.de oder 0431-988-2586.
Mit dem Hochladen Ihrer Bewerbung für die ausgeschriebene Stelle erklären Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer Unterlagen an die Europa-Universität Flensburg zwecks Prüfung der Immatrikulationsvoraussetzungen.
Sie können sich auf einen oder mehrere Standorte bewerben. Bitte teilen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung mit, auf welchen Standort bzw. welche Standorte sich Ihre Bewerbung bezieht. Bei mehreren Standorten nehmen Sie bitte ein Ranking der
Reihenfolge vor. Falls Sie einen landesweiten Einsatz unabhängig von einem bestimmten Standort wünschen, so teilen Sie dies bitte ebenfalls in der Bewerbung mit.
Die Auswahlgespräche für diese Stellenbesetzung werden voraussichtlich in der Zeit vom 20.05.2026 bis zum 30.05.2026 stattfinden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, nicht durch das Land Schleswig-Holstein übernommen werden können.
Hinsichtlich der Anforderungen an die bei der EUF erforderliche Immatrikulation wird auf die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik, Abschlussgrad: Master of Education, verwiesen.
Eine gesonderte Bewerbung bei der Europa-Universität Flensburg ist nicht erforderlich.
Liste der Ausbildungsschulen:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
