Leiter*in der Hafenbehörde
Kieler Hafenamt sucht frische Köpfe
Starten Sie bei uns als
Leiter*in der Hafenbehörde
(Eingruppierung nach EG 14 TVöD bzw. A 14 SHBesG)
und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Vollzeit.
Was wir bieten
- Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
- Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
- Vielfalt. Safer-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft
- Nähe zum Meer. Da arbeiten, wo andere Urlaub machen
- Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen
Was zu tun ist
Das Hafenamt gehört in das Sachgebiet des Dezernates für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr.
- Führung, Förderung und Anleitung der Mitarbeitenden.
- Steuerung der Aufgabenerfüllung.
- Verantwortung für die strategische, konzeptionelle und fachliche Ausrichtung und Weiterentwicklung des Amtes.
- Zuständigkeit für allgemeine und grundsätzliche organisatorische Angelegenheiten, insbesondere Verwaltungsmodernisierung, interkommunale Zusammenarbeit.
- Überwachung der Finanzen und der Wirtschaftlichkeit des Aufgabenvollzugs.
- Vertretung des Amtes innerhalb und außerhalb der Verwaltung und Teilnahme an Sitzungen der Selbstverwaltung.
- Wahrnehmung von Sonderaufgaben im Rahmen der Schwerpunktsetzung oder nach Entscheidung der Behördenleitung, wie z.B. Erteilung von hafenbehördlichen Genehmigungen, Grundsatzentscheidungen zur Gefahrenabwehr, Kontrolle der Überwachung der Gefahrguttransporte, Beteiligung an der Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften.
Was Sie mitbringen
- Laufbahnprüfung/ -befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Technische Dienste, mit nachstehenden Studienfächern
oder
- Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Technische Dienste, mit nachstehenden Studienfächern und mindestens der Besoldungsgruppe A 12 SHBesG sowie den Voraussetzungen nach § 10 a Abs. 4 ALVO.
- Studium. Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Vorbemerkung Nr. 3 EntgO VKA) mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (Master; Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) im Studienfach:
- Ingenieur*in für Seeverkehr
- Ingenieur*in für Nautik und Seeverkehr
oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Vorbemerkung Nr. 4 EntgO VKA) mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) im Studienfach:
- Nautik und Seeverkehr
jeweils mit Befähigungszeugnis (ausgefahrenes Patent) als Kapitän*in für alle Fahrtgebiete und Schiffsgrößen bzw. Befähigungszeugnis als Kapitän*in für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen aller Größen und aller Fahrtgebiete / Patent AG - Management Level ohne Einschränkungen)
- Erfahrung. Mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung (bei Beamt*innen innerhalb der Laufbahngruppe 2), in mindestens zwei unterschiedlichen Arbeitsbereichen (jeweils mindestens zwei Jahre) und eine mindestens dreijährige Führungserfahrung.
- Fachlichkeit. Kenntnisse im Projekt- und Prozessmanagement sowie in Präsentations- und Darstellungsformen bzw. die Bereitschaft, sich fehlenden Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Kenntnisse im öffentlichen Recht und Privatrecht, Fremdsprachen (mind. Englisch fließend in Wort und Schrift, entspricht B2-C1).
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Von Ihnen wird eine stark ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, gekoppelt mit einem verständnisvollen Umgang mit den unterschiedlichsten Anliegen der Bürger*innen und Mitarbeitenden, erwartet.
Darüber hinaus bringen Sie eine hohe Belastbarkeit, ein gutes Maß an Flexibilität und Pragmatismus sowie die Fähigkeit, die Mitarbeiter*innen zu motivieren, mit.
Sie begreifen Verantwortung für Mitarbeitende ganzheitlich und wertschätzend. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich wie im Text entsprechend angegeben nach der Vorbemerkung Nr. 3 bzw. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Sie arbeiten mit externen Behörden wie Wasserschutzpolizei, Bundespolizei, dem Zoll, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, den Wasser- und Schifffahrtsstrassenämtern des Bundes und anderen wie z.B. Hafenbetreiber*innen, Agenturen und Reedereien zusammen. Sie wirken im Netzwerk der deutschen Hafenbehörden mit.
Sie nehmen am 24/7-Rufbereitschaftsdienst teil und sind bereit auch zu außergewöhnlichen Arbeitszeiten (z.B. bei Bedarf am Wochenende oder in den Abendstunden) zu arbeiten.
Insbesondere bei Außenterminen im Hafen und auf Schiffen sind Termine wahrzunehmen, die nicht barrierefrei zu erreichen sind.
Die Stelle ist nicht teilbar.
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Stadtrat Gerwin Stöcken, Tel. 0431 901 3004 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Frauke Reschke, Tel. 0431 901 2269 weiter.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 17. Mai 2026 die Referenznummer 01144 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
