Leitung (m/w/d) einer Prüfungsabteilung als Mitglied des Landesrechnungshofs
Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Über uns
Beim Landesrechnungshof Schleswig-Holstein ist zum 1. November 2026 die Stelle einer Leitung (m/w/d) einer Prüfungsabteilung als Mitglied des Landesrechnungshofs zu besetzen.
Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein ist die unabhängige Finanzkontrolle im Land. Wir beraten und prüfen sowohl die Ministerien und Behörden der Landesverwaltung als auch die Kommunen in Schleswig-Holstein. Unsere Prüfungen erstrecken sich über ein vielfältiges Spektrum an Themen. Das Beschlussorgan des Landesrechnungshofs ist der Senat, dem neben der Präsidentin und der Vizepräsidentin drei weitere Abteilungsleitungen als Mitglieder angehören. Die Abteilungsleitungen werden vom Ministerpräsidenten auf Vorschlag der Präsidentin des Landesrechnungshofs mit Zustimmung des Landtages ernannt. Sie müssen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit mitbringen.
Ihr Aufgabengebiet
Der Aufgabenbereich umfasst die Leitung der Prüfungsabteilung 4 mit den Prüfungsgebieten
- überörtliche Prüfungen der Kommunen,
- kommunale Wirtschaftsbetriebe,
- Steuerverwaltung,
- Personal und Organisation,
- Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Die Kernaufgaben bestehen in der fachlichen Planung und der Leitung der laufenden Prüfungen. Bei der Ergebnisformulierung legen Sie Wert auf prägnante, überzeugende und abgewogene Darstellungen. Mit der Verwaltung pflegen Sie eine auf Zusammenarbeit ausgerichtete Beziehung. Engagiert sowie mit Umsicht und fachlicher Expertise initiieren und fördern Sie grundlegende und innovative Weiterentwicklungen in den Prüfungsgebieten. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren Sie durch einen kooperativen und wertschätzenden Führungsstil.
Ihre Qualifikationen
Sie sind eine sehr erfahrene, gefestigte und durchsetzungsstarke Führungspersönlichkeit (m/w/d), die aufgrund ihrer hohen Verwendungsbreite in der Verwaltung die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen für das Amt mitbringt. Die mit der Leitung einer Prüfungsabteilung beim Landesrechnungshof verbundene Verantwortung erfordert für eine erfolgreiche Wahrnehmung dieser Aufgabe auch die Erfüllung einzelner besonderer fachlicher Voraussetzungen.
Sie verfügen über:
- die Befähigung zum Richteramt,
- eine mindestens siebenjährige Verwendung in einer obersten Landes- oder Bundesbehörde sowie eine mindestens dreijährige Verwendung in einer anderen Behörde des Landes, des Bundes oder der Kommunen,
- eine mindestens siebenjährige Tätigkeit als Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung mit eigener Personalverantwortung, davon mindestens drei Jahre auf Dienstposten oder Funktionen, die mindestens der Besoldungsgruppe A 16 oder einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zugeordnet sind,
- Kenntnisse des materiellen Steuerrechts und des Steuerverfahrensrechts, belegt durch entsprechende, mindestens dreijährige berufliche Verwendung.
Darüber hinaus sind von Vorteil:
- Berufspraktische Erfahrungen in einer Kommunalverwaltung,
- Kenntnisse in der kameralistischen und doppischen Haushaltsführung,
- Erfahrungen in einer prüfenden Tätigkeit,
- Erfahrungen im Bereich Prozessanalyse und Verfahrensoptimierung oder Fortentwicklung behördeninterner Aufbau- und Ablauforganisation,
- Kenntnisse im Bilanz-, Handels- und Gesellschaftsrecht,
- Erfahrungen mit parlamentarischen Gremien oder Gremien der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 5 der Besoldungsordnung Schleswig Holstein.
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wir setzen uns für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein: Bewerbungen von Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an und fordern deshalb entsprechend qualifizierte Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Gemäß § 7 Abs. 1 GstG werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Hat die Ausschreibung Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 24. August 2026 mit den folgenden Anlagen (soweit vorhanden):
- Motivationsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit den bisherigen beruflichen Stationen
- Nachweise der geforderten Qualifikationen
- ggf. Nachweis der Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder Gleichstellungsbescheid
- ggf. Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html. Bei der Zeugnisbewertung ggf. anfallende Gebühren können nicht erstattet werden.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte direkt an die Präsidentin des Landesrechnungshofs Schleswig Holstein, Frau Dr. Silke Torp (Tel. 0431 988-8900 / E-Mail silke.torp@lrh.landsh.de). Für Verfahrensfragen steht Ihnen die Leiterin der Präsidialkanzlei, Frau Heike Schliesky (Telefon 0431 988-8905 / E-Mail heike.schliesky@lrh.landsh.de), zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Landesrechnungshof Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.landesrechnungshof-sh.de. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter https://landesrechnungshof-sh.de/de/stellen.
