Mitarbeiter|in im Außendienst der Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr)
Aufgaben:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs:
- Erteilen von Verwarngeldern
- Fahrzeuge in den vorgegebenen Bereichen dahingehend kontrollieren, ob sie dort halten oder parken dürfen und ob HU-Termine eingehalten wurden
- Daten in das MDE (mobiles Datenerfassungsgerät) eingeben, ggf. gesonderte Notizen oder Fotos fertigen
- Anfertigung von schriftlichen Stellungnahmen oder vor Gericht aussagen
- Einleiten und Begleiten Abschleppmaßnahmen
- Servicelistungen:
- Auskünfte erteilen, z. B. Wegbeschreibungen
- Kindern und älteren Menschen bei der Querung von Straßen behilflich sein
- Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst bzw. Polizei verständigen
Anforderungen:
- Ausbildung. Abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung
- oder abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellte*n
oder abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I
- Fachlichkeit. Sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Erste-Hilfe-Lehrgang, nicht älter als 3 Jahre, bzw. die Bereitschaft, einen solchen Lehrgang kurzfristig zu besuchen
- Führerschein. Führerschein Klasse B. (Nachweis beifügen)
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie verfügen über die Fähigkeit, die ihnen obliegenden Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus ist ein verständnisvoller Umgang mit den Belangen von Bürger*innen und Betroffenen selbstverständlich. Eine gute Kritikfähigkeit sowie eine gute mündliche als auch schriftliche Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Gut zu wissen
Der Einsatz erfolgt im Schichtdienst von Montag bis Samstag zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr, sowie an Sonntagen von 06:00 bis 18:00 Uhr. Im Sommerhalbjahr ist auch an bundeseinheitlichen Feiertagen Dienst zu leisten.
In Ausübung des Dienstes ist das Tragen von Dienst- und Schutzkleidung (Uniform) vorgeschrieben.
Die Stelleninhaber*innen sind den Witterungseinflüssen ständig ausgesetzt.
Die Einsatzorte sind nicht immer barrierefrei zu erreichen.
Die Außendienste können bis zu 20 Kilometer lang sein.
Eine Fahrtauglichkeit für das Führen von Dienstfahrzeugen und Fahrrädern ist notwendig.
