Munitionsfacharbeiter/in Kampfmittelräumdienst
Öffentliche Stellenausschreibung
Für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe
Bewerberinnen und Bewerber
Im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Stelle
eines/r Munitionsfacharbeiters/in
mit dem Ziel der Qualifizierung zum/zur USBV- Entschärfers/in
im Sachgebiet 611 „Operative Kampfmittelräumung“ (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit mit 38,7 Wochenstunden zu besetzen.
Dienstort ist in 24242 Felde/Groß Nordsee.
Über uns
Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA SH) ist zugeordnetes Amt des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Die Aufgabengebiete des LKA SH im Bereich der Ermittlungen und der Einsatz- und Ermittlungsunterstützung bilden ein breites Spektrum ab und sind sehr vielseitig. Das LKA SH ist in sechs Abteilungen untergliedert.
Die ausgeschriebenen Arbeitsplätze befindet sich im Dezernat 61 Kampfmittelräumdienst des LKA.
Ihre Aufgaben
Flächen- und Bohrlochsondierung an Land
• Durchführung von Oberflächen- und Tiefensondierungen
• Überprüfen von Bombenblindgängerhinweispunkten
• Unterstützung bei der Auswertung der aufgezeichneten Daten
• Freilegen der Munition/des verdächtigen Gegenstandes nach Stand der Technik
• Bei abgeschlossener Fortbildung zur fachtechnischen Aufsichtsperson in der KMR
◦ Zuordnung der Munition/des verdächtigen Gegenstandes
◦ Einleitung erster Maßnahmen nach Munitionsfund (ggf. Absperren, Arbeitseinstellungen veranlassen etc.)
• Wartung und Pflege der eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen
Entschärfer in der Landesbereitschaft
• Bearbeitung von Fundmunitionsmeldungen
• Freilegen und Identifizieren von kampfmittelverdächtigen Gegenständen
• Unterstützung bei Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch kampfmittelverdächtige Gegenstände:
◦ Bewertung zu Handhabungs- und Transportfähigkeit von Kampfmitteln
◦ Einsatz von Röntgentechnik zur Bewertung von Gefahrenlagen durch USBV-verdächtigen Gegenständen
◦ Einsatz von Fernlenk- und Fernentschärfungstechnik
◦ sprengtechnische Beseitigung
• Wahrnehmung einer Rufbereitschaft mit Einsätzen für alle Arten von Kampfmitteln
• Wahrnehmung von Zusatzdiensten
• Ausübung der Funktion als Strahlenschutzbeauftragte
Verwaltungsaufgaben
• Zuarbeit bei der Erstellung von Auftragsakten
• Dokumentation der geleisteten Arbeiten
• Erstellen von Lichtbildmappen
• Dokumentation von Einsätzen im Zuge der Landesbereitschaft
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz sind:
• eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf, vorzugsweise aus dem Bereich der Metallverarbeitung, mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren wie z. B. Konstruktionsmechaniker, Kfz-Mechatroniker, Werkzeugmechaniker, Feinwerkmechaniker o. ä.)
• die persönlichen Voraussetzungen zur Erlangung und Befähigung gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (u. a. Mindestalter von 21 Jahren, kein Eintrag im Bundeszentralregister)
• Körpergröße von 1,65 m – 1,95 m (die Größenvorgabe ist wegen der begrenzten Größenspanne der zur Verfügung stehenden Bombenschutzanzüge unverzichtbar)
• Körperliche und gesundheitliche Eignung für die besonderen Anforderungen an
diesen Arbeitsplatz, wie z. B. überwiegend Tätigkeiten im Freien unter körperlicher Belastung
Die tatsächliche körperliche Eignung wird durch eine ärztliche Untersuchung vor
Einstellung festgestellt oder ist durch entsprechende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Zudem wäre wünschenswert/bzw. zwingend erforderlich:
• Lehrgang zum Munitionsfacharbeiter und Sondierer, Berechtigung zum Führen unterschiedlicher Maschinen (Bagger, Radlader, Bohrgeräte…)
• Ausbildungsgänge zum USBV-Entschärfer
• Gründliche Anwenderkenntnisse im Bereich Libre-Office
• Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaften im Rahmen der 24/7 Einsatzbereitschaft
• Bereitschaft zur Arbeitsleistung außerhalb der Regelarbeitszeit wie z.B. an Wochenenden, Feiertagen oder in den Abendstunden
• Bereitschaft zur Absolvierung der erforderlichen teilweise längerfristigen Qualifizierungslehrgängen an Lehreinrichtungen in ganz Deutschland
• Bereitschaft sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen
• Fahrerlaubnis der Klasse B (spätestens zum Besetzungszeitpunkt)
• Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E und CE
• Die Berechtigung zum Führen/Bedienen von Gabelstaplern, Kettensägen, Freischneidern sowie Flurförderfahrzeuge
• Vorkenntnisse im Bereich konventioneller Munition durch Nachweis fachbezogener Lehrgänge und entsprechender beruflicher Vorverwendung
• Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Sorgfalt
Wir bieten Ihnen
Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der TV-L und bei Vorliegen der tariflichen und
persönlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TV-L.
Darüber hinaus besteht gegebenenfalls Anspruch auf die Zahlung von Zulagen
nach dem § 51 TV-L.
Die Qualifizierung kann bis zu 5 Jahre dauern. Bei erfolgreichem Verlauf der
Qualifizierung erfolgt nach 2 Jahren die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
• ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
• ein kollegiales Arbeitsklima
• ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
• ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
• 30 Tage Urlaub im Jahr
• Sportmöglichkeiten über Hansefit
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Qualifizierung zum/zur USBV-
Entschärfer*in (m/w/d) neben der praktischen Einarbeitung auch Speziallehrgänge zu absolvieren sind, die in ganz Deutschland stattfinden können.
Teilzeitbeschäftigung ist aufgrund dessen erst nach abgeschlossener Einarbeitung bzw. abgeschlossener Qualifizierung, die bis zu 5 Jahre dauern kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Aufgrund der Länge und Kosten der erforderlichen Qualifizierungs-/ Fortbildungsmaßnahmen ist eine arbeitsvertragliche Bindungsklausel von bis zu 5 Jahren mit einer entsprechenden Rückzahlungsklausel vorgesehen. Diese 5-Jahresfrist beginnt mit dem Abschluss der Qualifizierung zum/zur USBV-Entschärfer/in (m/w/d).
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
17. November 2026
an das
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
LPA 3142 – Frau Frank
Kennwort „123-2026 Munitionsfacharbeiter/in (m/w/d/)“
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbung möglichst als PDF-Datei per Email an kiel.lpa3142@polizei.landsh.de zu übersenden. Bei Bewerbungen in Papierform weisen wir darauf hin, dass keine Rücksendung erfolgt.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin Frau Claudia Frank unter der Tel.-Nr.: 0431/160-63142 oder unter claudia.frank@polizei.landsh.de gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und zu den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Mirko Haack unter der Tel.-Nr.: 0431-160-46110 oder unter mirko.haack@mzb.landsh.de

