Sachbearbeiter*in für den Bereich der Hilfe zur Pflege
Was zu tun ist
- Anträge für einmalige Hilfen und laufende Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Landespflegegesetz (ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen) entgegennehmen, diese vollumfänglich prüfen und bearbeiten
- Pflegebedürftige, Angehörige oder Betreuer*innen beraten und unterstützen
- individuellen Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit den Pflegefachkräften prüfen
- mit den*m Anbieter*innen ambulanter und (teil-)stationärer Pflegeleistungen, der Pflegekasse, anderen Sozialhilfeträger*innen und mit anderen Ämtern der Landeshauptstadt Kiel zusammenarbeiten
- vorbereitende Tätigkeiten für die Bearbeitung von Widersprüchen erledigen
Was Sie mitbringen
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Sozialversicherung
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Öffentliches Recht
- Staats-, Verwaltungswissenschaft
- Rechtswissenschaft
- oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
- oder Voraussetzungen für den Bewährungsaufstieg gem. § 27 ALVO bzw. für den Praxisaufstieg gem. § 27a ALVO (bitte eine aktuelle - nicht älter als ein Jahr - dienstliche Beurteilung beilegen).
- Fachlichkeit. Fachkenntnisse im Bereich der Sozialgesetzgebung (SGB, insbesondere SGB XII und daran angrenzende Rechtsgebiete) und für das Fachprogramm OPEN PROSOZ sind erforderlich – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie sind kommunikativ und können sich sowohl mündlich als auch schriftlich klar ausdrücken. Mit Ihrem ausgeprägten sozialen Verständnis können Sie empathisch auf die Fragestellungen der Pflegebedürftigen und Angehörigen eingehen. Durch Ihre Kritikfähigkeit können Sie diese sowohl sachlich äußern als auch konstruktiv damit umgehen. Sie sind in der Lage sowohl eigenverantwortlich als auch im Team Ihre Aufgaben termingerecht zu erledigen.
Wo Sie wirken
Das Amt für Soziale Dienste ist die zentrale Anlaufstelle für alle Kieler*innen mit vielfältigen Anliegen. Bei der Prüfung des Umfangs der Hilfe werden ergänzend zum pflegerischen Bedarf die persönlichen Lebensumstände, die Ressourcen und Wünschen der Betroffenen berücksichtigt, um eine passgenaue Hilfe zu ermöglichen. Erfolgreiche Unterstützung für Kieler*innen bedeutet, das SGB XII Kapitel 7 rechtssicher anzuwenden, Abläufe klug zu organisieren, Beteiligte zu vernetzen, Maßnahmen zu evaluieren und dabei finanzielle Ressourcen im Blick zu behalten.
Wir arbeiten sozialräumlich und gemeinsam mit anderen internen und externen Leistungsträger*innen. Hinsichtlich des demographischen Wandels wird unsere Aufgabe weiterhin von großer Bedeutung sein.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Gern ermöglichen wir eine Hospitation. Melden Sie sich hierfür direkt bei den Kolleg*innen aus dem Fachamt.
