Sachbearbeiter*in im Sachbereich Rechts-, Einziehungs- und Nachlassangelegenheiten
Aufgaben:
Zu den Aufgaben des*der Stelleninhaber*in gehören insbesondere die Beratung von Angehörigen der Leistungsberechtigten und Heranziehung zum Unterhalt in Fällen, in denen Sozialleistungen nach dem SGB XII gewährt werden mit der Aufgabe, unterhaltspflichtige Personen (gesteigerte und nicht gesteigerte Unterhaltsverpflichtungen, z. B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhalt anderer Verwandter, Unterhalt nach § 1615 Abs. 1 BGB) und deren Einkommensverhältnisse festzustellen, Unterhaltsberechnungen vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Unterhaltspflichtigen ihrer Unterhaltsverpflichtung entweder durch Direktzahlung oder durch Zahlung an das Amt nachkommen.
- Anlegen und Archivieren von Akten und die Eingabe der erforderlichen Daten in die EDV
- Einnahmeverwaltung der gezahlten Unterhaltsbeträge
- Führung der Statistik
- Anfragen bei Meldeämtern, Krankenkassen, Arbeitsämtern und anderen Sozialleistungsträgern etc.
Anforderungen:
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Sozialversicherung
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Öffentliches Recht
- Staats-, Verwaltungswissenschaft
- Rechtswissenschaft
- oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
- Fachlichkeit. Kenntnisse im Fachverfahren UH-LEX sind erforderlich – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Die Fähigkeit, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen, eine gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift sowie die Fähigkeit, den Belangen der Bürger*innen verständnisvoll entgegenzukommen und fachkundig damit umzugehen, runden Ihr Profil ab.
Wo Sie wirken
Das Amt für Soziale Dienste der Landeshauptstadt Kiel ist die Anlaufstelle für alle Kieler*innen mit ihren vielfältigen sozialen Anliegen. Respekt und Wertschätzung sind die Basis unserer Arbeit. Wir bieten bedarfsgerechte, fachliche und sozialraumorientierte Unterstützung. Wir sind auf aktuelle Herausforderungen eingestellt. Wir setzen uns für die Anliegen und Interessen der Menschen ein. Der Sachbereich Rechts-, Einziehungs- und Nachlassangelegenheiten ist im Stephan-Heinzel-Haus untergebracht.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist nicht weiter teilbar da es sich bereits um eine halbe Stelle handelt.
