Sachbereichsleiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst
Kieler Ordnungsamt sucht frische Köpfe
Starten Sie bei uns als
Sachbereichsleiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst
(Eingruppierung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 SHBesG)
Was zu tun ist
Sie führen das Sachgebiet Kommunaler Ordnungsdienst mit 41 Mitarbeiter*innen und vertreten es gegenüber anderen Ämtern, Behörden und Gremien.
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
- Führung von Mitarbeiter*innen, insbesondere Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sowie ggf. Hilfestellung (im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung im Schichtdienstbetrieb)
- Fort- und Ausbildung der Mitarbeiter*innen und Nachwuchskräfte
- Beurteilung von Eingängen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad sowie Entscheidung bei schwierigen Einzelfällen
- Mitarbeit im Stab bei Großveranstaltungen und Katastrophenlagen sowie Vertretung des Amtes bei Evakuierungsmaßnahmen
- Entwickeln von Zielvorstellungen und Leitlinien unter Beachtung von gesetzlichen Vorschriften und Ratsbeschlüssen
- Initiierung von Stellenbesetzungsverfahren und Teilnahme an Auswahlgesprächen
- Mitarbeit bei der Überwachung der Haushaltsangelegenheiten des Sachbereichs sowie bei der Beschaffung von Einsatzmitteln und Ausrüstung
- Einleitung von Bußgeldverfahren
- Teilnahme am Streifen- und Präsenzdienst
- Durchführung von Vollzugstätigkeiten
Was Sie mitbringen
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Staats- und Verwaltungswissenschaft
- Öffentliches Recht
- Rechtswissenschaft
- oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste, Polizei, Justiz und Zoll oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften Bei Bewerber*innen der Fachrichtung Polizei, Justiz oder Zoll ist die Einstellung mit einem Laufbahnwechsel zum Allgemeinen Verwaltungsdienst gemäß § 6 ALVO verbunden.
- Erfahrung. Mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung
- Fachlichkeit. Vertiefte Kenntnisse im Ordnungsrecht, im Gefahrenabwehrrecht und in den angrenzenden Rechtsnormen sowie in den städtischen Satzungen und Verordnungen. Erfahrungen mit der Fachsoftware „winowig“ sind erforderlich– oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
- Führerschein. Führerschein Klasse B.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie verfügen über eine gute Organisationsfähigkeit, indem Sie Arbeitsabläufe rationell und zielgerecht planen, koordinieren und durchführen können. Darüber hinaus wird von Ihnen eine gute sowohl schriftliche als auch mündliche Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Sie besitzen zudem die Fähigkeit, Mitarbeiter*innen zu motivieren.
Sie begreifen Verantwortung für Mitarbeiter*innen ganzheitlich und wertschätzend. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist nicht teilbar.
Sie arbeiten eigenständig als Führungskraft im Sachbereich. Hier wird von Ihnen die Bereitschaft erwartet, Veränderungen im Sachbereich aufzugreifen und eigenverantwortlich in Absprache durchzuführen.
Der Dienst soll in der Regel Montag bis Freitag zu den üblichen Dienstzeiten verrichtet werden. Bei Veranstaltungen oder Sonderlagen ist ein Einsatz auch am Wochenende oder zu besonderen Uhrzeiten erforderlich. Die Übernahme von Rufbereitschaft ist erforderlich.
Die*Der Stelleninhaber*in ist im Außendienst den Witterungseinflüssen ausgesetzt und bewegt sich z. T. im unwegsamen Gelände.
Da es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt kommen kann, ist es notwendig, dass die zu erlernenden Abwehrtechniken eingesetzt werden können. Bei Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte einer Person aufgeholfen werden können oder diese aus einem Gefahrenbereich gebracht werden können. Die Ausstattung mit einer Schutzweste (ca. 5 kg), die auch im Sommer bei hohen Temperaturen getragen werden muss, erfordert ebenfalls eine gewisse körperliche Belastbarkeit.
Ein Heben von schweren Lasten, eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit sowie Schwindelfreiheit sind daher erforderlich.
Das Führen von Dienstfahrzeugen ist erforderlich.
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Christoph Cassel, Tel. 0431 901-1110 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Julia Holborn, Tel. 0431 901-5294 weiter.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung bis zum 21. Juni 2026 die Referenznummer 02375 an und füge ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
