Sachgebietsleitung (m/w/d) der LG. 2.1 im Sachgebiet für Steuerstrafsachen und Fahndung
Interne Stellenausschreibung
Nur für Landesbedienstete und Menschen mit Behinderung und ihnen Gleichgestellte
Im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Außenstelle Flensburg der Dienstposten
einer Sachgebietsleitung (m/w/d) der LG. 2.1 im Sachgebiet für Steuerstrafsachen und Fahndung
auf Dauer in Voll- oder Teilzeit neu zu besetzen.
Über uns
Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ist mit seinen ca. 290 Bediensteten für die Steuerfahndung, Bearbeitung von Steuerordnungswidrigkeiten/ Steuerstraftaten sowie bei der Groß-und Konzernbetriebsprüfung für die Besteuerung von Großbetrieben und Konzernen in ganz Schleswig-Holstein zuständig
Ihre Aufgaben
- Wahrnehmen von fachlichen Leitungsaufgaben
- Wahrnehmen von organisatorischen Leitungsaufgaben
- Wahrnehmen von Personalführungsaufgaben einschl. Durchführen aller Aufgaben, die nach den Beurteilungsrichtlinien wahrzunehmen sind
- Wahrnehmen von Aufgaben von besonderer Bedeutung und mit sachlich oder rechtlich besonderen Schwierigkeiten sowie Unterstützung und Unterrichtung der Amtsleitung
- Durchführen der vorgesehenen Kontrollaufgaben
- Wahrnehmen der Aufgabe als Hauptsachgebietsleiterin/ Hauptsachgebietsleiter, sofern eine Bestellung hierzu erfolgt ist
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- abgeschlossene Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
- abgeleistete Probezeit
- umfassende Erfahrungen in der Steuerverwaltung
- besonders ausgeprägtes analytisches Denkvermögen
- besonders ausgeprägtes Kommunikationsgeschick
- besonders ausgeprägte Innovationsfähigkeit
- besonders ausgeprägte Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen
- besonders ausgeprägte Fähigkeit die Zusammenarbeit zu fördern
- besonders ausgeprägte Verantwortungsbereitschaft
- besonders ausgeprägtes Selbstmanagement
Bewerben können sich ausschließlich Beamtinnen und Beamte, die gem. Ziff. V.5. der Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern der Laufbahngruppe 2.1 Einstiegsamt der Steuerverwaltung in Schleswig-Holstein (Sachgebietsleiterkonzept – SGL-Konzept) vom 26.09.2024 erfolgreich an der gesamten Führungskräfte-Fortbildung gemäß Ziffer V.3. des SGL-Konzepts vom 26.09.2024 oder nach den Regelungen des Erlasses vom 09.12.2012 teilgenommen haben oder dieser erfolgreiche Abschluss unmittelbar bevorsteht.
Darüber hinaus kommen für die Besetzung des Dienstpostens planmäßige Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.1. Einstiegsamt sowie unbefristete Tarifbeschäftigte in Betracht, die bereits als Sachgebietsleitung (außerhalb des Kommissariats) in einem Finanzamt tätig sind oder waren.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 Z (LG 2.1) erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein. Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können.
Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mind. Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis spätestens zum
12. Mai 2026
an die Amtsleitung des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste, Herrn Pohl, Hopfenstraße 2a, 24114 Kiel (gerne auch in elektronischer Form an Hauke.Pohl@fa-zpd.landsh.de).
Bei Fragen zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Herr Walter (olaf.walter@fa-zpd.landsh.de) oder Telefon 0431/55062-1210, gern zur Verfügung.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/datenschutzerklaerungen/datenschutzerkl%C3%A4rung_fa_zentrale_pr%C3%BCfungsdienste.html entnehmen.
gez. Hauke Pohl
