Stadtplaner*in
Aufgaben:
Du hast Freude daran, die Stadtentwicklung und -gestaltung Kiels aktiv mitzugestalten. Bei uns kannst du Projekte von der Idee bis zur Umsetzung begleiten. Wenn du Freude am städtebaulichen Entwurf hast und über ein Gespür für städtebauliche und gestalterische Qualitäten verfügst, die du gewinnbringend in die Prozesse und Verfahren der Abteilung einbringen willst, bist du bei uns genau richtig. Durch ein Verständnis für planungsrechtliche Instrumente und Verwaltungsabläufe bzw. die Bereitschaft, sich darin einzuarbeiten, wird deine Arbeit wirksam.
- Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe, Konzepte und Maßnahmen
- Vorbereitung von Analysen als Grundlage für die eigene Entwurfsarbeit
- Vergabe und Bewertung von Fachgutachten
- Beteiligung der Ämter, Gremien und der Träger*innen öffentlicher Belange
- Vorbereitung von Vorlagen für die Selbstverwaltung und Vorstellung in Gremien (Ortsbeiräte etc.)
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Erstellung von planungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in besonderen Fällen
- Planungsberatung von Architekt*innen und Investor*innen
- Ausschreibung von städtebaulichen Wettbewerben / Gutachten / Architekt*innenverträgen / städtebaulichen Verträgen u.ä.
- Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei Planungen anderer Ämter und Behörden
- Grundlagenermittlung und Ausarbeitung von Erhaltungssatzungen und örtl. Bauvorschriften
- Begleitung und Unterstützung von Vorhaben
Anforderungen:
- Studium. Abgeschlossenes technisch-ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Stadt- und Regionalplanung
- Raumplanung
- Städtebau
- Architektur
Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern im Studienfach Geowissenschaften mit Schwerpunkt Städtebau oder Geografie. Hier erfolgt die Eingruppierung nach EG 11 TVöD.
- oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Technische Dienste, mit Studium in einer der o.g. Fachrichtungen
- Erfahrung. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung.
Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Berufsanfänger*innen. In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD. Berufsanfänger*innen werden durch die Stadtplaner*innen der Arbeitsgruppe bei der Aufgabenerledigung eng betreut und unterstützt. Das vollumfängliche Aufgabengebiet kann übertragen werden, sobald die hierzu erforderliche mindesten 3-jährige einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung erreicht wurde und die*der Berufsanfänger*in sich in der Tätigkeit erfolgreich bewährt hat.[SD1]
- Fachlichkeit. Kenntnisse in der Anwendung von CAD, GIS, ArcGIS sind erforderlich – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Dich auszeichnet
Du bist gestaltungsfreudig und eigeninitiativ? Bist entwurfsstark und mit dem Stift in der Hand vertraut? Bist diskussionsfreudig und schätzt kooperatives Arbeiten im Team? Dann bewirb dich! Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die fachliche Kompetenz mit Gestaltungswillen, Kommunikationsstärke, Teamspirit und einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein verbindet.
Wo Du wirkst
Die Abteilung „Verbindliche Bauleitplanung, Städtebauliche Projektentwicklung“ besteht aus rund 20 Stadtplaner*innen, Geograph*innen, Architekt*innen und technischen Zeichner*innen. Wie unser Abteilungstitel verrät, ist unser Team ganz dicht dran: Wir setzen ganze Stadtquartiere wie das Baugebiet „Kieler Süden“ mit 2.250 Wohneinheiten langfristig um und begleiten Investor*innen bei kleineren Projekten. Nicht zuletzt durch den neuen „Bau-Turbo“ hat die Begleitung von Einzelvorhaben im Rahmen von Bauvoranfragen / Bauanträgen auf dem Weg zur Genehmigungsfähigkeit an Bedeutung in unserer Abteilung gewonnen.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD möglich.
Die Stelle ist unter der Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung teilbar.
Am 09. Juli 2026 um 17 Uhr stellen wir uns und unsere Projekte im „PlanerPlausch“, einer digitalen Info-Veranstaltung, vor. Zeigen Dir, was wir tun und wie wir arbeiten. Und nehmen uns Zeit für Deine Fragen. Den Link dazu findest du hier:
https://kiel-de.zoom.us/j/62681153820?pwd=Lw6pyaYqb3U0qLUWaGvvHlKvqPE2AF.1
