Ordnungspolizeibeamten/ Ordnungspolizeibeamtin (m/w/d)
Im Fachbereich 3 – Sicherheit und Ordnung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Neubesetzung einen/eine
Ordnungspolizeibeamten/ Ordnungspolizeibeamtin (m/w/d)
(Vollzeit und unbefristet)
Rund 220 Mitarbeitende in den unterschiedlichen Bereichen (Verwaltung, Kindertageseinrichtungen, Service- und Betriebshof, Gemeinschaftseinrichtungen) sind bei der Stadt Kirchhain insgesamt beschäftigt. Sie sorgen als Dienstleister für etwa 16.800 Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste der schönen Wohn- und Marktstadt in Mittelhessen am Rande des Burgwaldes. Gemeinschaftlich arbeiten wir daran, ein attraktives Zuhause für Jung und Alt zu schaffen, in dem man sich lebenslang wohlfühlt. Als Arbeitgeber bieten wir ein gesundes Arbeitsumfeld sowie ein angenehmes Arbeitsklima.
Welche Hauptaufgaben erwarten Sie?
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs unter Einsatz spezieller Technik
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, einschl. Berichtswesen und Teilnahme Gerichtsverhandlungen (Zeuge)
- Abschleppmaßnahmen
- Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten verschiedener Rechtsgebiete
- Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen
- Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. im Vollzug der Hessischen Hundeverordnung
- Einsatz bei (Groß-)Veranstaltungen
- Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in sicherheits- und ordnungsrechtlichen Fragen
Welche Voraussetzung sollten Sie mitbringen?
- Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
mit der Bereitschaft den Sonderausbildungslehrgang für Ordnungspolizeibeamte zu absolvieren
- Oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Ordnungspolizeibeamtin/zum Ordnungspolizeibeamten mit einer drei jährigen Berufsausbildung
- Fahrerlaubnis mind. Klasse B
- Sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse
- sicherer Umgang mit den gängigen MS Office-Programmen (Niveau C2)
- Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung, einschl. Tragen und Einsatz von Hilfsmitteln
der körperlichen Gewalt und Waffen (ausgenommen Schusswaffen)
Zu Ordnungspolizeibeamtinnen und Ordnungspolizeibeamten dürfen nur Personen bestellt werden, die persönlich zuverlässig und geeignet sind, bestimmte Aufgaben der Gefahrenabwehr oder hilfsweise bestimmte polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie sollen mindestens 21 Jahre alt sein und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihrem bisherigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie von ihren Befugnissen keinen unzulässigen Gebrauch machen. Geeignet sind nur solche Personen, die körperlich und geistig in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Dies ist vor der Einstellung durch ein amts- oder betriebsärztliches Gutachten feststellen zu lassen.
Welche Voraussetzungen sind wünschenswert?
- Sicheres und repräsentatives Auftreten, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen,
freundlicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern bei interkultureller Kompetenz
- Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit (Deeskalationsprinzip)
- Hohe Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung, insbesondere Teilnahme an
Sonderlehrgängen, die für die Berufsausübung erforderlich sind
- Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit und im Aufgabenbereich (Einsatzzeiten u.a.
abends, nachts und an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen)
- ausgeprägte Teamfähigkeit und eigenständiges Arbeiten
Unser Angebot an Sie:
- Arbeitsplatzsicherheit, damit Ihrer Zukunftsplanung nichts im Wege steht
- eine umfassende und strukturierte Einarbeitung in die Tätigkeit
- eine offene, kooperative und freundliche Arbeitsatmosphäre in einem hoch motivierten Team
- regelmäßige Teambesprechungen und kollegialer Austausch
- regelmäßige Durchführung interner sowie Möglichkeit externer Fortbildungen
- familienfreundliche, flexible Arbeitszeiten
- leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
- zusätzliche Altersversorgung durch die ZVK (Zusatzversorgungskasse)
- Jahressonderzahlung
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Rahmen der Dienstvereinbarung
Zusätzliche Benefits für Sie:
- Möglichkeit der Entgeltumwandlung zwecks privater Altersvorsorge
- Arbeitgeberzuschuss zur Vermögensbildung mit bis zu 12 EUR monatlich
- Jubiläumszuwendung in Staffelform (bereits nach 7 Jahren Beschäftigungszeit erhalten Sie eine Prämie von 350 Euro)
- Hohes Fortbildungsbudget und grundsätzlich freie Wahl eines Fortbildungsangebotes in ihrem Aufgabengebiet
- Kita-Platz für Ihr Kind in einer unserer städtischen Kita-Betreuungseinrichtungen, auch ohne Wohnsitz in Kirchhain
- Monatliches gemeinsames Mittagessen - zu 80 % vom AG finanziert
- Zuschuss Bildschirmarbeitsplatz-Brille
- Sommerfest/Grillfeier, Weihnachtsfeier, Betriebsausflug
- Mitarbeiter-Einbindung bei der Arbeitsplatzgestaltung
- Geburtstagsfrei am Nachmittag
- kostenlose Parkmöglichkeiten
- Obstkiste
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach persönlicher Qualifikation und Berufserfahrung bis zur Entgeltgruppe 6.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stadt Kirchhain begrüßt und fördert nachhaltig das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr. Sofern Sie Mitglied in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Die Bereitschaft zum aktiven Dienst in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kirchhain ist – insbesondere zur Stärkung der Tagesalarmsicherheit – wünschenswert.
Lernen Sie uns kennen: Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Fragen und Ihr Aufgabengebiet. Für Fragen steht Ihnen unsere Personalverwaltung (Tel. 06422/808-332) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen mit den folgenden Unterlagen: Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf und den für die Tätigkeit relevanten Nachweisen, Abschluss- und Arbeitszeugnisse in einer PDF-Datei bitten wir bis zum 01.11.2026 online unter www.kirchhain.de (Rubrik Stellenausschreibungen) einzureichen.
Unvollständige Bewerbungen können bei dem Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Kirchhain, 24.09.2026 DER MAGISTRAT
gez. Olaf Hausmann
Bürgermeister

