Polizeiinspektoranwärter/-in (m/w/d)
Im Polizeipräsidium Koblenz sorgen ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sicherheit der Bevölkerung im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie können uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen!
Das Polizeipräsidium Koblenz gliedert sich in die beiden Abteilungen Polizeieinsatz und Polizeiverwaltung. Der Abteilung Polizeiverwaltung gehören folgende fünf Referate an: PV 1 Recht, PV 2 Organisation, PV 3 Personal/Soziales, PV4 Haushalt/Finanzen und PV 5 Liegenschaften.
Auf Beamtinnen und Beamte mit abgeschlossenem Studium warten abwechslungsreiche und interessante Aufgaben: Die Entscheidung über eine Geltendmachung von Kosten für polizeiliche Einsätze, das Treffen organisatorischer Entscheidungen innerhalb des Polizeipräsidiums Koblenz könnte ebenso zu Ihrem künftigen Aufgabengebiet gehören wie alle Tätigkeiten rund um Beamten-, Angestellten- und Arbeitsverhältnisse. Im Bereich Haushalt/Finanzen sind Sie in die Abwicklung des baren und elektronischen Zahlungsverkehrs eingebunden und koordinieren die Beschaffung von fast Allem, was die Polizei in ihrem täglichen Dienstgeschäft benötigt. Überdies gehört die Betreuung der Grundstücke und Gebäude zu dem Aufgabenbereich der Polizeiverwaltung.
Das duale Studium mit einer Gesamtdauer von drei Jahren ist die Kombination eines Studiums an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (21 Monate) mit einer praxisbezogenen Ausbildung (15 Monate) im Verwaltungsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten werden an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen sowie in den Referaten der Polizeiverwaltung und in Gastausbildungen in kommunalen und staatlichen Behörden vermittelt.
Weitere Informationen können unter www.karriere.rlp.de in der Rubrik „Nach der Schule“ und dem jeweiligen Berufsfeld bzw. dem jeweiligen Berufsbild abgerufen werden. Zusätzliche Informationen zur Arbeit der Polizeiverwaltung sind auf der Homepage des Polizeipräsidiums Koblenz zu finden.
Wir erwarten:
- Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung
- Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
- gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
- sicherer Umgang mit modernen Informationstechniken
- Fähigkeit zu sozialverantwortlichem Handeln
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
- Interesse am Umgang mit Gesetzen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und sorgfältiges Arbeiten
- Motivation, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
Das bieten wir:
- Studieren mit Gehalt (Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz)
- eine fundierte und qualifizierte Ausbildung
- intensive Begleitung während der gesamten Studienzeit
- die Möglichkeit einer Gastausbildung im Ausland im Rahmen von Erasmus
- gute Übernahme- und Aufstiegschancen nach erfolgreichem Studienabschluss in ein Beamtenverhältnis
- nach dem Ende des Studiums die Möglichkeit für Arbeiten im Homeoffice
- Nutzung des hauseigenen Fitnessraumes
- grundsätzlich 30 Tage Jahresurlaub, Heiligabend und Silvester frei sowie einen Arbeitszeitverkürzungs-Tag
- eine engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung
- guter Zusammenhalt im Kreis der Auszubildenden mit verschiedenen Aktivitäten
- Zuschuss zu Fahrt- und Unterbringungskosten während der Theoriephase in Mayen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz im Team der Polizei-Familie
Unsere Grundsätze:
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Polizeipräsidium Koblenz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsgestaltung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Menschen mit Schwerbehinderung oder anerkannter Gleichstellung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte bis 30.09.2026
per E-Mail
im PDF-Format
(max. Gesamtgröße 5 MB, in einer Datei)
an PPKoblenz.PV3-Ausbildungsleitung@polizei.rlp.de
oder
schriftlich
(nur Kopien, Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzrechtlich vernichtet, Bewerbungsmappen sind entbehrlich)
an das
Polizeipräsidium Koblenz
Referat PV 3
Frau Fischbach
Moselring 10/12,
56068 Koblenz.
Bewerbungs- oder Reisekosten können nicht übernommen werden.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Fall einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ,Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ,Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ,Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist darüber hinaus abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ,Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Ausbildungsleiterin des Polizeipräsidiums Koblenz, Frau Fischbach (0261/103-52350), gerne zur Verfügung.

