Fachassistent/-in Unterhalt (m/w/d)
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Jobcenter, Fachdienst Leistungsgewährung ab dem 01.12.2026 die Personalstelle
Fachassistent/-in Unterhalt (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit Bitterfeld-Wolfen.
Aufgabenschwerpunkte:
Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit einfachem bis mittlerem Schwierigkeitsgrad
- Sachverhaltsaufklärung, Anforderung/Prüfung der Unterlagen
- Anlegen und Führen der digitalen Unterhaltsakten
- Erstellung und Versand von Rechtswahrungsanzeigen, Auskunftsersuchen sowie weiterer unterhaltsrechtlicher Schreiben
- Prüfung von Ausschluss- und Ruhenstatbeständen nach § 33 SGB II
- Terminüberwachungen
- Prüfung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen
- Beratung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Unterhaltsfragen
- Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Jugendämter, Rententräger, Krankenkassen, Rechtsanwälte usw.)
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiterin, Frau Käbisch, unter der Telefonnummer 03493/5168 121 gern zur Verfügung.
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang BI oder abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw. Arbeitsförderung oder abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/r oder abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r
alternativ
abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte
Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil Unterhaltsprüfung im SGB II relevanten Tätigkeit
wünschenswert
- Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamarbeit
- Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW für dienstliche Zwecke
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E 6 TVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bewertet.
Wir bieten Ihnen:
- eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (KVSA)
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- flexible Arbeitszeitregelung
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
- eine umfassende Einarbeitung
- die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 08.10.2026 über unser Bewerberportal.
Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html
Oder senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de.
Hinweis:
Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.
G r a b n e r
Landrat

