Sachbearbeitung Betreuungsbehörde (m/w/d)
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich zwei Stellen als
Sachbearbeitung Betreuungsbehörde (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit Köthen (Anhalt).
Aufgabenschwerpunkte:
- Wahrnehmung der Aufgaben der Betreuungsbehörde gemäß §§ 5 - 7 BtOG in Verbindung mit § 271 ff. FamFG
- Wahrnehmung der allgemeinen Unterstützungspflicht im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung in einem laufenden Betreuungsverfahren
- Prüfung und Feststellung zu Erforderlichkeit, Umfang und Art der rechtlichen Betreuung
- Ermittlung und Gewinnung eines geeigneten Betreuers gemäß § 1816 BGB
- Unterstützung der Betreuer im Rahmen einer Unterbringungssache im Sinne des § 1831 BGB in Verbindung mit § 312 ff. FamFG
- Vorführung der Betroffenen/Betreuten zur Untersuchung zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens gemäß § 322 ff. FamFG und § 283 FamFG
- Vorführung der Betroffenen/Betreuten zur richterlichen Anhörung gemäß §§ 278 und 319 FamFG
- Übernahme/Führung von Verfahrenspflegschaften gemäß § 276 FamFG auf Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes (Bitterfeld-Wolfen, Köthen, Zerbst) zur Wahrnehmung der Rechte und Interessen des Betroffenen im laufenden Betreuungsverfahren
- Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz § 5 ff. BtOG
- Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten, insbesondere bei der Erstellung des Betreuungsplanes § 5 BtOG
- Wahrnehmung von Beratungstätigkeiten zu allen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Betreuten und Betreuern zum Wohle des Betreuten
- Unterstützung der Betreuer durch die Vermittlung von sozialen Diensten und anderen Hilfeangeboten
- Hilfestellung für die Betreuer bei der Durchsetzung von Ansprüchen und bei der Erstellung der Berichte usw.
- Unterstützung der Betreuer bei Zwangsmaßnahmen gemäß § 9 BtBG, wie z. B. geschlossene Unterbringung, Zuführung zur Anhörung in Verbindung mit § 326 FamFG, freiheitsentziehende Maßnahmen
- Wahrnehmung von Aufgaben als Urkundsstelle gemäß § 7 BtOG
- Beratung und Aufklärung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Öffentliche Beglaubigung von Handzeichen oder Unterschriften auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen (im Rahmen des § 29 GBO grundbuchtauglich)
- Wahrnehmung von Öffentlichkeits-/Querschnittsarbeit gemäß § 6 BtOG
- Gewinnung von Betreuern und deren ausreichende Fortbildung insbesondere im Betreuungsrecht
- Sicherstellung der kontinuierlichen Weiterbildung der Berufsbetreuer im Rahmen der jährlich durchzuführenden Arbeitsgemeinschaft „Berufsbetreuer“ bei den drei zuständigen Amtsgerichten im LK ABI
- Führung von Behördenbetreuungen gemäß § 1818 BGB
- Erkennen und Entscheiden über notwendige sozialrechtliche Leistungen
- Entscheidung über das Führen von Rechtsmitteln und Klagen
- Entscheidung über den Eintritt der Obdachlosigkeit durch Wohnungsaufgabe
- Entscheidung über Grundrechtseingriffe bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, Zwangsbehandlung sowie der Entscheidung zu lebenserhaltenden Maßnahmen
- Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Finanzamt
- Verwaltung des Vermögens, Verwaltung der Konten und Depots inklusive Belegführung
- Erstellung des Vermögensverzeichnisses
- Entscheidung über erbrechtliche Rechtsgeschäfte
- Abwicklung selbstständiger Tätigkeiten von Betreuten
- Prüfung des Abschlusses sowie der Kündigung oder des Widerrufs oder sonstiger Erklärung zu Rechtsgeschäften zu wiederkehrenden Leistungen
- Schuldenmanagement mit dem gesamten Vermögen des Betreuten
Anforderungsprofil:
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im Allgemeinen Verwaltungsdienst oder im Wirtschaftsverwaltungsdienst
oder
- abgeschlossenes grundständiges Studium Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsökonomie
oder
- abgeschlossenes grundständiges Studium der Fachrichtungen Recht oder Wirtschaftsrecht
oder
- abgeschlossenes grundständiges Studium der Fachrichtung Sozialversicherungsrecht oder vergleichbarer Abschluss
oder
- Abschluss des Beschäftigtenlehrganges B II (Verwaltungsfachwirt/-in) bzw. vergleichbarer (Studien-)Abschluss
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW
wünschenswert:
- Erfahrungen im Bereich der sozialen Arbeit, vorzugsweise im Bereich mit behinderten Menschen sowie Grundwissen im Betreuungsbereich
- Teamfähigkeit
- gefestigte Persönlichkeit im Umgang mit Hilfebedürftigen sowie Hilfesuchenden
- Sicherheit im Umgang mit Gesprächspartnern, Gesprächsführungskompetenz, Konfliktfähigkeit
Es handelt sich um unbefristete Vollzeitstellen. Die Stellen sind mit der Entgeltgruppe E 9c TVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bzw. Besoldungsgruppe A 10 Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) bewertet.
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Grimm, unter der Telefonnummer 03496/60 16 00 gern zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen:
- eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- flexible Arbeitszeitregelung
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
- eine umfassende Einarbeitung
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 08.05.2026 über unser Bewerberportal.
Dieses finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html oder senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de.
Hinweis:
Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.
G r a b n e r
Landrat
