Sachbearbeitung Bundeselterngeld (m/w/d)
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich die Stelle
Sachbearbeitung Bundeselterngeld (m/w/d)
befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung mit 25 Wochenstunden zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit in Köthen (Anhalt).
Aufgabenschwerpunkte
- Auskunftserteilung und Beratung zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit nach BEEG
- Bearbeitung und Bescheiderteilung der Anträge auf Elterngeld
- Einkommensermittlung und Berechnung zur vorläufigen und endgültigen Bescheiderteilung unter Beachtung unterschiedlicher Einkommensarten und Anrechnungsvorschriften
- Erstellung der Bescheide
- Auskunftsersuchen (z. B. Krankenkasse, Arbeitgeber, Ausländerbehörde, Jobcenter, Einwohnermeldeämter, Finanzämter, Steuerberater)
- Bearbeitung und Bescheidung nach europarechtlichen Vorschriften, Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates
- Prüfen der Bescheide und Freigabe zur Zahlung nach dem 4-Augen- und Zufallsprinzip
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.
Anforderungsprofil
- Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs B I oder
- Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen oder
- Sozialversicherungsfachangestellte/r oder
- Steuerfachangestellte/r
alternativ:
abgeschlossene gleichwertige Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r) mit Fähigkeiten und Erfahrungen, mit denen entsprechende Tätigkeiten ausgeübt werden können
wünschenswert:
- Teamfähigkeit
- hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- kompetentes und sicheres Auftreten sowie Belastbarkeit
- gute EDV-Kenntnisse und sicherer Umgang mit Microsoft Office
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW
Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle. Die Entgeltgruppe richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD.
Wir bieten Ihnen
- eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- flexible Arbeitszeitregelung
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
- eine umfassende Einarbeitung
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 12.07.2026 über unser Bewerberportal.
Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de.
Hinweis:
Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.
G r a b n e r
Landrat
