EINEN AUSBILDUNGSPLATZ ZUM/ZUR VERWALTUNGS-FACHANGESTELLTEN (M/W/D) IN VOLLZEIT
Sind Sie auf der Suche nach einer vielseitigen Ausbildung, bei der Sie Ihre organisatorischen Fähigkeiten und Ihre Kommunikationsstärke unter Beweis stellen können? Dann ist die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) beim Polizeipräsidium Konstanz genau das Richtige für Sie!
Während Ihrer Ausbildung sind Sie in verschiedenen Verwaltungsbereichen sowie bei polizeilichen Organisationseinheiten tätig.
Das Polizeipräsidium Konstanz bietet ab 01.09.2026 am Standort Konstanz:
EINEN AUSBILDUNGSPLATZ ZUM/ZUR VERWALTUNGS-FACHANGESTELLTEN (M/W/D) IN VOLLZEIT
AUSBILDUNGSINFORMATIONEN
AUSBILDUNGSINHALTE:
- Praktische Anwendung von Rechts- und Verwal-tungsvorschriften
- allgemeine Büro- und Verwaltungsaufgaben
AUSBILDUNGSDAUER UND BERUFSSCHULE:
- Dauer von 3 Jahren (ggf. Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre bei guten Leistungen in der Zwischenprüfung)
- Blockschulunterricht an der Wessenberg-Schule in Konstanz
- dreimonatiger Vorbereitungslehrgang auf die Abschluss-prüfung an der Verwaltungsschule in Konstanz
AUSBILDUNGSSTANDORTE:
- Schwerpunkt der Ausbildung ist am Standort Konstanz
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG:
- Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)
- IHR PROFIL
IHRE VORAUSSETZUNGEN:
- mindestens mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss
SOWIE:
- Interesse an Verwaltungsabläufen und Rechts-vorschriften
- Freude am Umgang mit Menschen
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucks-fähigkeit
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
- Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
WIR BIETEN
- eine moderne Verwaltung
- ein attraktives betriebliches Gesundheits-management
- das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW für den ÖPNV
Das Polizeipräsidium Konstanz hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.
