Bundesfreiwilligendienstleistende/r Haus der Jugend (m/w/d)
Wesentliche Aufgabengebiete:
Ihre Aufgaben
- Hausaufgabenbetreuung von Kindern
- Bewirtschaftung der Cafeteria
- Begleitung von Gruppenangeboten für und mit Jugendlichen und Kindern
- Begleitung von Ferienangeboten
- Erledigungen tätigen
- kleine Reparaturen nach Befähigung
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Wir bieten:
Was wir bieten
- Mitarbeit in verschiedenen Teams während den Veranstaltungen
- Mitarbeit in allen vorbereitenden Arbeiten
- Einbindung in das Mitarbeiterteam
- Begleitung durch eine Mentorin oder einen Mentor
- Taschengeld (derzeit 604,00 Euro und Übernahme der gesamten Beiträge zur Sozialversicherung)
Nähere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de und zum Haus der Jugend unter www.jufoelandau.com .
Wir erwarten insbesondere:
Ihr Profil
- Kommunikation und kollegiales Verhalten
- Einsatzbereitschaft und Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Kreativität
- Toleranz und interkulturelle Kompetenz
- Flexibilität in Bezug auf Dienstzeiten (abends und an Wochenenden)
- Erfahrungen in der Jugendarbeit, Gastronomie und Handwerk sind wünschenswert
- Fahrerlaubnis der Klasse B wünschenswert
- es können sich engagierte und motivierte Personen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bewerben
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten bis spätestens 09.04.2026 direkt über unser Bewerberportal:
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt, ebenso Frauen, sofern eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt.
Wir freuen uns, wenn sich Bewerber/innen aller Nationalitäten angesprochen fühlen, die die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen. Die Kommunikation sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form muss allerdings möglich sein.
