Raumpfleger/in (m/w/d)
Die Universitätsstadt Landau (49.000 Bürgerinnen und Bürger) ist der geographische Mittelpunkt der Urlaubsregion Südliche Weinstraße mit über 200.000 Menschen im südlichen Rheinland-Pfalz. Landau ist nicht nur als Universitätsstadt bekannt, die alte Festungsstadt hat viele Beinamen wie Wein-, Garten- oder Einkaufsstadt. Landau, eine Stadt zum Leben, Einkaufen, Studieren, Amüsieren und Arbeiten.
Bei der Stadtverwaltung Landau, Gebäudemanagement, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Raumpfleger/in (m/w/d)
E 2 TVöD
in Teilzeit mit 17,5 Wochenstunden zu besetzen
Wesentliche Aufgabengebiete:
Reinigung und Pflege zugewiesener städtischer Räumlichkeiten nach dem Aufgabenkatalog, unter anderem:
- Büroräume
- Seminarräume der Volkshochschule
- Toilettenanlagen
- Küchen im Gebäude
- diverse andere Räumlichkeiten
Wir bieten:
- hohe Arbeitsplatzgarantie
- Leistungsentgelt
- Jahressonderzahlung
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersversorgung
- Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Beschäftigte
- Jobticket
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir erwarten insbesondere:
Anforderungen fachlich
- Erfahrungen im Bereich der Raumpflege oder als Reinigungskraft sind wünschenswert
Anforderungsprofil persönlich
- Selbstmanagement und strukturiertes Arbeiten
- Kreativität und lösungsorientiertes Arbeiten
- Bereitschaft zum flexiblen Arbeiten (auch in den Abendstunden)
- kollegiales und kommunikatives Verhalten
- Zuverlässigkeit
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten bis spätestens 04.06.2026 direkt über unser Bewerberportal:
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt, ebenso Frauen, sofern eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt.
Wir freuen uns, wenn sich Bewerber/innen aller Nationalitäten angesprochen fühlen, die die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen. Die Kommunikation sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form muss allerdings möglich sein.
