Sachbearbeiter/in in der Abteilung Stadtplanung- und entwicklung (m/w/d)
Die Universitätsstadt Landau (49.000 Bürgerinnen und Bürger) ist der geographische Mittelpunkt der Urlaubsregion Südliche Weinstraße mit über 200.000 Menschen im südlichen Rheinland-Pfalz. Landau ist nicht nur als Universitätsstadt bekannt, die alte Festungsstadt hat viele Beinamen wie Wein-, Garten- oder Einkaufsstadt. Landau, eine Stadt zum Leben, Einkaufen, Studieren, Amüsieren und Arbeiten.
Bei der Stadtverwaltung Landau ist zum 1. Januar 2027 eine Stelle als
Sachbearbeiter/in in der Abteilung Stadtplanung- und entwicklung (m/w/d)
EG 9a TVöD
in Vollzeit oder Teilzeit im Jobsharing* zu besetzen
Wesentliche Aufgabengebiete:
Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Verwaltungsseitige Bearbeitung von Verfahren im Bereich des allgemeines und des besonderen Städtebaurechts
Verwaltungsseitige Bearbeitung der Vergabe von Planungsleistungen
Vorprüfung des Vorkaufsrechts gemäß Denkmalrecht und Baurecht
verantwortliche Erteilung von Genehmigungen zum Sanierungs- und Entwicklungsrecht
Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
Koordination der Haushaltsaufstellung für die Abteilung und deren Haushaltsüberwachung
Mitarbeit bei Förderanträgen
allgemeine administrative Aufgaben
* Die Stelle ist bis zum 31.12.2027 in Vollzeit zu besetzen, anschließend mit 36,66 Wochenstunden. Vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragsstellenplans 2026 kann weiterhin eine Vollzeitbeschäftigung erfolgen.
Wir bieten:
- interessante Tätigkeiten in einem hoch motivierten Team
- flexible Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung dienstlicher Belange
- hohe Arbeitsplatzgarantie
- Leistungsentgelt für Beschäftigte
- Jahressonderzahlung für Beschäftigte
- Betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte
- Fahrradleasing für Beschäftigte
- 30 Tage Urlaub
- Home-Office
- Deutschlandticket als Jobticket
- Corporate Benefits
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Wir erwarten insbesondere:
Anforderungsprofil fachlich
abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r Fachangestellte/r im Bereich Sozialversicherung, Steuer, Bankkauffrau/-mann oder Nachweis der Ersten Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung bzw. staatl. geprüfte/r Betriebswirt-/-fachwirt/in, mit der Verpflichtung, den Angestelltenlehrgang I beim Kommunalen Studieninstitut zu besuchen (In diesem Fall wird eine Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsverpflichtung geschlossen. Die Rückzahlungspflicht entsteht, sollte die Person vor Ablauf von 3 Jahren nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung aus dem Dienst der Stadtverwaltung Landau auf eigene Veranlassung ausscheiden.)
Erfahrungen/Kenntnisse in dem oben beschriebenen Aufgabengebiet insbesondere des Allgemeinen und Besonderen Städtebaurechts und des Städtebauförderrechts wünschenswert
umfassende Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts wünschenswert
sicherer Umgang mit gängigen Office-Produkten
Anforderungsprofil persönlich
Selbstmanagement und eigenverantwortliches Entscheiden und Verantworten
Befähigung zum strukturierten Arbeiten
Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
sicheres Auftreten, kommunikative Stärken sowie Formulierungssicherheit in deutscher Sprache bei der Darstellung von Sachverhalten aus dem Aufgabenbereich auch gegenüber der Öffentlichkeit
Teamgeist, Engagement, Zuverlässigkeit und Freude am Beruf
Sicheres und freundliches Auftreten beim Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
Kommunikationsfähigkeit und kollegiales Verhalten,
Hohe Leistungsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für neue Entwicklungen
Unser Weg miteinander
Bei inhaltlichen Rückfragen steht Ihnen oder Frau Kerstin Weinbach (Tel. 06341/13-6100) gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten bis spätestens 30.07.2026 direkt über unser Bewerberportal:
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt, ebenso Frauen, sofern eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt.
Wir freuen uns, wenn sich Bewerber/innen aller Nationalitäten angesprochen fühlen, die die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen. Die Kommunikation sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form muss allerdings möglich sein.
